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Bezeichnung
der
Eisenbahn.
Bezeichnung der
Stellen, welche vorzugsweise
mit Militäranwärtern usw.
zu besetzen sind.
Altersgrenze,
bis zu welcher
Militär-
anwärter usw.
berücksichtigt
werden
müssen.
Bezeichnung der Behörde,
au welche die Bewerbungen
zu richten sind, soweit nicht
in den Vakanzanmeldungen
andere Anstellungsbehörden
ausdrücklich bezeichnet
werden.
Bemerkungen
XIV. Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen.
1. Arnstadt-Ichtershausener Eisen-
bahn.
2. Greußen-Ebeleben-Keulaer Eisen-
bahn.
Hohenebra-Ebelebener Eisenbahn.
4. Ilmenau- Großbreitenbacher
Eisenbahn.
5. Mühlhausen-Ebelebener Eisen-
bahn (für dieschwarzburg-sonders-
hausensche Strecke).
O
Weichensteller,
Schaffner,
Bahnwärter.
Mittlere, Kanzlei- und Unter-
beamte.
Weichensteller, Schaffner.
Stationsdiätar, Weichen-
steller, Schaffner.
Wie zu 2.
40 Jahre.
40
40
40
40
Betriebsverwaltung Thürin=
" gischer Nebenbahnen in
Weimar.
1
Vorstand der Eisenbahngesell-
schaft Mühlhausen-Ebeleben
in Mühlhausen (Thür.).
XV. Fürstentum Schwarzburg-RKudolstadt.
1. Nebenbahn Esperstedt - Oldis-
leben.
2. Mühlhausen-Ebelebener Eisenbahn
(für die schwarzburg-rudolstädtische
Strecke).
Mittlere, Kanzlei= und Unter-
beamte.
Wie zu 1.
40 Jahre.
40
Betriebsverwaltung Thürin-
Ascher Nebenbahnen in
eimar.
Vorstand der Eisenbahngesell-
schaft Mühlhausen-Ebeleben
in Mühlhausen (Thür.).
XVI. Fürstentum Reuß füngerer TLinie.
Gera-Meuselwitz-Wuitzer Eisenbahn
(für die in Reuß jüngerer Linie
gelegene Strecke).
Mittlere, Kanzlei= und Unter-
beamte.
Eine Alters-
gren ist nicht
festgesetzt.
Direktion der Gera-Meusel-
witz - Muitzer Eisenbahn-
Aktiengesellschaft in Berlin,
SW lI. Bernburger-
straße 15/16.
4—
Bei der Besetzung
sind die für den
preußischen
Staatseisenbahn-
dienst in dieser
Beziehung, ins-
besondere bezüg-
lich der Ermitte-
lung der Mili-
täranwärter usw.
bestehenden Vor-
schriften zur An-
wendung zu
bringen.
Wie zu 1.
Bei der Besetzung
sind die für den
preußischen
Staatseisenbabn-
dienst in dieser
Beziehung, ins-
besondere bezüg-
lich der Ermitte-
lung der Mili-
täranwärter usw.
bestehenden Vor-
schriften zur An-
wendung zu
bringen.
Wie zu 1.
Bei der Besetzung
soll bei gleicher
Befähigung der
Bewerber inner-
halb des Staats-
gebiets von Reuß
jüngerer Linte
den Stellenan-
wärtern diefer
Staatsange-
*5 hörigkeit vor allen
übrigen der Vor-
zug gegeben wer-
den.