Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Achtunddreißigster Jahrgang. 1910. (38)

  
  
  
Bezeichnung 
der 
Eisenbahn. 
  
Bezeichnung der 
Stellen, welche vorzugsweise 
mit Militäranwärtern usw. 
zu besetzen sind. 
  
Altersgrenze, 
bis zu welcher 
Militär- 
anwärter usw. 
berücksichtigt 
werden. 
müssen. 
  
Bezeichnung der Behäörde, 
an welche die Bewerbungen 
zu richten sind, soweit nicht 
in den Vakanzanmeldungen 
ausdrücklich bezeichnet 
werden. 
  
Bemerkungen. 
andere Anstellungsbehörden 
  
Rhene-Oiemeltal-Eisenbahn. 
XVIII. 
Rinteln-Stadthagener Eisenbahn (für 
die schaumburg-lippische Strecke). 
XIX. Freie und Hansestadt 
1. Eutin- Lübecker Eisenbahn (be- 
züglich des im lübeckischen Gebiete 
stationierten Personals). 
XVII. Fürstentum Waldeck. 
Mittlere, Kanzlei= und Unter- 
beamte. 
Mittlere, Kanzlei= und Unter- 
beamte. 
  
  
Eisenbahnassistenten, Eisen- 
bahngehilfen, Bahnhofs- 
vorsteher, Schaffner, Bahn- 
steigschaffner, Weichen- 
wärter, Bahnwärter, 
Lokomotivputzerr. Zug- 
führer, Packmeister. 
40 Jahre. 
40 Jahre. 
  
  
35 Jahre. 
Vorstand der Rhene-Diemel- 
tal. Eisenbahngesellschaft in 
Siegen. 
SFürstentum Schaumburg-Eippe. 
Vorstand der Rinteln-Stadt- 
hagener Eisenbahngesell- 
schaft in Rinteln. 
Tübeck. 
Direktion der Eutin-Lübecker 
Eisenbahngesellschaft in 
Kübeck. 
  
  
  
Bei der Besetzung 
sind die für den 
preußischen 
Staatseisenbahn- 
dienst in dieser 
Beziehung, ins- 
besondere bezüg- 
lich der Ermitte- 
lung der Milttär- 
anwärter usw. 
bestehenden Vor- 
schriften zur An- 
wendung zu 
bringen. 
Bei der Besetzung 
soll bei gleicher 
Befähigung der 
Bewerber inner- 
halb des Staats- 
gebiets von 
Schaumburg- 
Lippe den Stellen- 
anwärtern mit 
schaumburg- 
lippischer 
Staatsangehörig-= 
keit vor allen 
übrigen der Vor- 
zug gegeben wer- 
den. 
Nach einer Verein- 
barung mit der 
Großherzoglich 
Oldenburgischen 
Regierung vom 
Oktober 1884 sind 
die nebenverzeich- 
neten Stellen in 
eine Bekannt- 
machungdes Groß- 
herzoglich Olden- 
barkllchen Stnais- 
ministeriums mit 
aufgenommen. 
*) Zur Hälfte den 
Militäranwär-= 
tern vorbehalten. 
**) Die Stellen der 
Bahnhofsvor- 
steher, Zugführer 
und Packmeister 
sind nur im Wege 
des Aufrückens 
und der Beförde- 
rung zu erreichen. 
Das Aufrücken 
und die Beförde- 
rung erfolgt ohne 
Vorzug der Mili- 
täranwärter 
unter Berücksichti- 
gung des Dienst- 
alters, der Fähig- 
keiten und Le'- 
stungen aller in 
dem betreffenden 
Dienstzweig an- 
gestellten oder be- 
schäftigten Be- 
amten.