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3. Kon fulatwesen.
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Wilhelm Alexander Schmidt
zum Konsul in Pernau (Rußland) zu ernennen geruht.
Von dem Kaiserlichen Konsul in Guatemala ist an Stelle des Herrn August Wehncke Herr Bernhard
Zurhellen zum Konsularagenten in Livingston bestellt worden.
Dem bei dem Kaiserlichen Generalkonsulat in Konstantinopel beschäftigten Vizekonsul Frey ist auf
Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar
1875 die Ermächtigung erteilt worden, in Vertretung des Generalkonsuls bürgerlich gültige Ehe-
schließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze
befindlichen Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Dem britischen Konsul J. M. C. Forsayth in Herbertshöhe (Deutsch-Neuguinea) ist namens des
Reichs das Exequatur erteilt worden.
Dem Kaiserlichen Vizekonsul Alfred Rasch in Hudiksvall (Schweden) ist die erbetene Entlassung
aus dem Reichsdienst erteilt worden.
Das Kaiserliche Vizekonsulat in Corinto (Nicaragua) ist zur Einziehung gelangt.
Der Kaiserliche Vizekonsul J. Ellman Brown in Shoreham (England) ist gestorben.
Der Kaiserliche Vizekonsul Gioacchino Bonaccorsi di Francesco Carlo in Milazzo (Sizilien)
ist gestorben.
4. Auswanderungswesen.
Die dem Auswanderungsunternehmer B. Südel, Inhaber der Firma Karl Ludwig Bödeker, in
Bremen gemäß meiner Bekanntmachung vom 9. April 1898 (Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 221)
erteilte Erlaubnis zur Beförderung von Auswanderern ist mit dem 6. November 1909 erloschen.
Berlin, den 7. März 1910.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: von Jonquieres.