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Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamt des Innern.
Zu betiehen durch alle Postanstalten und Luchhandlungen.
XXXIX. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 14. Juli 1911. Nr. 39.
Inhalt: 1. Konsulatwesen: Bestellungen; — Ermächti- Erläuterung der Ausführungsbestimmungen zu § 6
gungen zur Vornahme von Zivilstandshandlungen; — des Reichsbesteuerungsgesetzes (Höhe des Reichszuschusses
Exequaturerteilungen; — Entlassungen Seite 407 zu Gemeindeausgabeen 44
2. Militärwesen: Abänderung der Landwehr-Bezirks- Zulassung eines zollfreien Veredelungsverkehrs mit
einteilung für das Deutsche Reie 408 inländischen dichten halbseidenen Geweben 415
3. Bankwesen: Status der deutschen Notenbanken Ende Desgl. mit ausländischer Malzgerst 415
Juni 19111 . 412 Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen
4. Zoll= und Steuerwesen: Anderungen in den Aus- der Zoll= und Steuerstellen 415
führungsbestimmungen zum Schaumweinsteuergesetze Nachträge und Berichtigungen zum Neudruck des
414 Amterverzeichnisses 417
Fortbestehen der Wirksamkeit des § 127Ww der Aus- 5. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
führungsbestimmungen zum Reichsstempelgesetze 414 S——A)5 418
1. Koufulatwesen.
Von dem Kaiserlichen Konsul in Rotterdam ist der Kaufmann J. E. van Konynenburg zum
Konsularagenten für Hoek van Holland und Maaßluis, an Stelle des Herrn van der Paauw,
bestellt worden.
Von dem Kaiserlichen Konsul in Mälaga ist Herr Rafael Gonzölez Ripoll zum Konsularagenten
in Cördoba bestellt worden.
Dem Kaiserlichen Konsul Ney in Schanghai ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870
in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Generalkonsulats
die ihm bereits als Vizekonsul beigelegte Ermächtigung weiter erteilt worden, in Vertretung des
Generalkonsuls bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen ein-
schließlich der unter deutschem Schutze befindlichen Schweizer vorzunehmen und die Geburten, Heiraten
und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Dem bei dem Kaiserlichen Konsulat in Rom beschäftigten Vizekonful Schmidt ist auf Grund des
§. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 die Ermächtigung erteilt worden, in Vertretung des Konsuls
bürgerli zültige Eheschließungen zwischen Reichsangehörigen vorzunehmen und Heiraten von solchen
zu beurkunden.
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