Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierzigster Jahrgang. 1912. (40)

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Feststellung der Stempelabgabe und Quittung?). 
Nach der vorstehenden Aufstellung hat die Gesamtsumme der den zur Uberwachung der Ge- 
  
  
  
  
ten. 19 * 
schäftsführung bestellten Personen für das Geschäftsjahr — *. — — gewährten Ver- 
gütungen . Pf. betragen. 
— Eine Abgabe ist hiernach nicht zu entrichten. — 
— Die Stempelabgabe nach dem Satze von 8 v. H. berechnet sich aff —.—— 
— Die Hälfte des 5. 000 J/ übersteigenden Betrags der Gesamt- 
vergütungen betrüt . ............................... Js.»»»»»... Pf. — 
Die Stempelabgabe wird hiernach fetgeiett. auf d den Betrag von - A . Pf., 
in Buchstaben. Mark . Pf. 
Dieser Betrag ist heute eingezahlt und im Einnahmebuch unter rkr. vereinnahmt. 
I , den...then. 19 
(Amtsbezeichnugng)g). 
(Amtsstempelabdruck.) 
NMicht Zutreffendes ist zu streichen.
	        
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