Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierzigster Jahrgang. 1912. (40)

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2. Finauzwesen. 
  
Nachweisung 
von Einnahmen der Reichs-Post= und Telegraphen= sowie der Reichs-Eisenbahnverwaltung 
für die Zeit vom 1. April 1911 bis zum Schlusse des Monats Jannuar 1912. 
  
  
  
Bezeichnung 
der 
Einnahmen 
Einnahmen vom Beginne 
des Rechnungsjahrs bis 
zum Schlusse des Monats 
Januar 1912 
Im Reichshaushalts-Etat 
ist die Einnahme für das 
Rechnungsjahr 1911 
veranschlagt auf 
  
  
  
  
- 4 
1 2 8 
Post- und Telegraphenverwaltung 632 415 085 734 161 600 
........ 116897000 128 893 000 
Reichs-Eisenbahnverwaltung 
  
3. Zoll= und Stenerwesen. 
  
Bekanntmachung. 
  
Der Bundesrat hat beschlossen, zu genehmigen, daß aus Billigkeitsgründen Kartoffeln vor- 
hriger Ernte, die nach dem 14. Februar, aber vor Ablauf des 30. April 1912 zur Verzollung, zur 
  
Abfertigung gestellt werden, zollfrei gelassen werden dürfen. 
Berlin, den 22. Februar 1912. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Wermuth. 
  
Bekanntmachung. 
Anderung der Muster 2, 3, 11, 12, 13, 18, 21, 22 und der Anlage B 
zu den Brausteuer-Ausführungsbestimmungen)“. 
Auf Grund der mir in § 100 der Braus 
Deutsche Reich 1909 S. 413 ff.) erteilten Ermäc 
  
22 und die Anlage B zu diesen Bestimmungen wie folgt geändert: 
1. Im Muster 2 muß es in Beispiel 4 im ersten Absatz statt „bei der Brauerei B zu 80 dr 
Weizenmalz zu obergärigem und 735 d2 Gerstenmalz zu untergärigem Biere“ heißen: 
„bei der Brauerei B zu 80 dz Weizenmalz und 50 d2 Gerstenmalz zu obergärigem und 
685 d2 Gerstenmalz zu untergärigem Biere“. Dementsprechend ist in Abs. 2 daselbst 
statt (170 + 80 = 250 dz)“ zu setzen: „(170 + 80 + 50 = 300 d)“. 
2. In der ersten Probeeintragung in Spalte 16 des Musters 11 und in der letzten Zeile 
der Probeeintragungen in Spalte 22 des Musters 12 sind die Worte „rund 24,3“ und 
„rund 21,8“ zu streichen. 
  
*) Zentralblatt für das Deutsche Reich 1909 S. 413 ff. 
j 
Abfertigung auf Begleitschein II oder zur Anschreibung auf Privatkreditlager angemeldet und zur 
steuer-Ausführungsbestimmungen (Zentralblatt für das 
htigung werden die Muster 2, 3, 11, 12, 13, 18, 21,
	        
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