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2. Finauzwesen.
Nachweisung
von Einnahmen der Reichs-Post= und Telegraphen= sowie der Reichs-Eisenbahnverwaltung
für die Zeit vom 1. April 1911 bis zum Schlusse des Monats Jannuar 1912.
Bezeichnung
der
Einnahmen
Einnahmen vom Beginne
des Rechnungsjahrs bis
zum Schlusse des Monats
Januar 1912
Im Reichshaushalts-Etat
ist die Einnahme für das
Rechnungsjahr 1911
veranschlagt auf
- 4
1 2 8
Post- und Telegraphenverwaltung 632 415 085 734 161 600
........ 116897000 128 893 000
Reichs-Eisenbahnverwaltung
3. Zoll= und Stenerwesen.
Bekanntmachung.
Der Bundesrat hat beschlossen, zu genehmigen, daß aus Billigkeitsgründen Kartoffeln vor-
hriger Ernte, die nach dem 14. Februar, aber vor Ablauf des 30. April 1912 zur Verzollung, zur
Abfertigung gestellt werden, zollfrei gelassen werden dürfen.
Berlin, den 22. Februar 1912.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Wermuth.
Bekanntmachung.
Anderung der Muster 2, 3, 11, 12, 13, 18, 21, 22 und der Anlage B
zu den Brausteuer-Ausführungsbestimmungen)“.
Auf Grund der mir in § 100 der Braus
Deutsche Reich 1909 S. 413 ff.) erteilten Ermäc
22 und die Anlage B zu diesen Bestimmungen wie folgt geändert:
1. Im Muster 2 muß es in Beispiel 4 im ersten Absatz statt „bei der Brauerei B zu 80 dr
Weizenmalz zu obergärigem und 735 d2 Gerstenmalz zu untergärigem Biere“ heißen:
„bei der Brauerei B zu 80 dz Weizenmalz und 50 d2 Gerstenmalz zu obergärigem und
685 d2 Gerstenmalz zu untergärigem Biere“. Dementsprechend ist in Abs. 2 daselbst
statt (170 + 80 = 250 dz)“ zu setzen: „(170 + 80 + 50 = 300 d)“.
2. In der ersten Probeeintragung in Spalte 16 des Musters 11 und in der letzten Zeile
der Probeeintragungen in Spalte 22 des Musters 12 sind die Worte „rund 24,3“ und
„rund 21,8“ zu streichen.
*) Zentralblatt für das Deutsche Reich 1909 S. 413 ff.
j
Abfertigung auf Begleitschein II oder zur Anschreibung auf Privatkreditlager angemeldet und zur
steuer-Ausführungsbestimmungen (Zentralblatt für das
htigung werden die Muster 2, 3, 11, 12, 13, 18, 21,