Contents : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

Dischingen,  wegen  theils  veruͤbter,  theils
atientirter  Wilderei,  neben  Bezahlung
der  Hälfte  der  Untersuchungs-Kesten,
und  dem  Ersatz  der  Arrest=  und  Azungs=Kosten,
  auch  neben  der  Conslskation
seines  Gewehrs,  zu  drei  und  einhalbmonatlicher
  Festungsstrafe  verurtheilt.
Am  29.  December  wurde:

11.  die  verwittweie  Magdalena  Qurz,  von
Hbßlenwarth,  welche  bei  dem  Oberamtsgerichte
  Schorndorf  in  Unter  suchung  stand,
wegen  Widersetzlichkeit  mit  thaͤtlicher
Mißbandlung  gegen  einen  obrigkeltlichen
Diener,  neben  Bezahlung  von  z  der
Umersuchungs-Kosten,  zu  vlermonat-=licher
  Juchthausstrase  in  Markerkningen;
  und

1..  der  bel  dem  Oberamtsgerichte  Nereshelm
in  Untersuchung  gekommene  Kaver  Wengert,
  von  Hofen,  Oberamts  Neresbelm,
wegen  in  Genossenschaft  veruͤbter  Koͤrperverlezung,
  zu  vlermonatlicher  Festungsflrafe
  verurthellt,  und  wegen  der
berursachten  Untersuchungs=  und  Kur-Kosten
  das  Angemessene  verfügt.

An  zo.  December  wurde:

u3.  in  der  von  dem  Oberamtsgerschte  Helkenhelm
  geführten  Untersuchung  gegen
die  Gemelnde  Depiirten  Conrad  Barth
und  Conserten  von  Sbhustetien,  Oberemts
  Heldenhelm:

a)Jacob  Gösele  wegen  verwesgerter

Ausfolgung  der  Gemeinde-Rechnungen
zu  Sbönstetten  von  den  Jahren  1816
bis  1818  an  das  Kbuigl.  Oberams,  so#
wie  wegen  gegen  den  Oberamtmann
Mbglng  zu  Heidenbeim  bei  der  Königk.
Regierung  des  Jaxt-Kreises  in  Bezlehung
  aouf  dlese  Rechnungen  vorgebrachter
  falscher  Beschuldlgungen,  neben
Emfernung  von  seiner  Stelle  als  Obmann
  der  Gemeinde-Deputirten,  und
Unfähigkeits-Erklärung  zu  Bekleldung
der  Stelle  eines  Gemeinde-Deputirten,
zu  vierwbchiger  Gefängnißstrafe  verurtheilt;
  sodann

b)  gegen  den  Gemeinde-Deputlrten  Conrad

  Barth  wegen  Thellnahme  an  dem
von  Jacob  Ghsele  zu  Schulden  gebrach--ten
  Vergehen,  zu  der  schon  unterm
14.  Nov.  d.  J.  gegen  ihn  ausgeshrochenen
  Festungsstrafe  von  zwei  Menaten,
  noch  ein  welterer  Zusatz  von
vier  zeben  Tagen  erkannt,  auch  derselbe
  von  seiner  Stelle  als  Gemelnde=Deputlrier
  entfernt;  auch  wurden

Bc)  die  Gemeinde=  Deputirten  Johannes

Niederberger,  Christian  Kolb
Johannes  Maler  und  Georg  Friedeich
Prinzing,  wegen  gleichmäßiger  Thellnahme
  an  den  Wergehen  des  Jacob
Ghsele,  neben  Emfernung  von  ihremn