Dischingen, wegen theils veruͤbter, theils
atientirter Wilderei, neben Bezahlung
der Hälfte der Untersuchungs-Kesten,
und dem Ersatz der Arrest= und Azungs=Kosten,
auch neben der Conslskation
seines Gewehrs, zu drei und einhalbmonatlicher
Festungsstrafe verurtheilt.
Am 29. December wurde:
11. die verwittweie Magdalena Qurz, von
Hbßlenwarth, welche bei dem Oberamtsgerichte
Schorndorf in Unter suchung stand,
wegen Widersetzlichkeit mit thaͤtlicher
Mißbandlung gegen einen obrigkeltlichen
Diener, neben Bezahlung von z der
Umersuchungs-Kosten, zu vlermonat-=licher
Juchthausstrase in Markerkningen;
und
1.. der bel dem Oberamtsgerichte Nereshelm
in Untersuchung gekommene Kaver Wengert,
von Hofen, Oberamts Neresbelm,
wegen in Genossenschaft veruͤbter Koͤrperverlezung,
zu vlermonatlicher Festungsflrafe
verurthellt, und wegen der
berursachten Untersuchungs= und Kur-Kosten
das Angemessene verfügt.
An zo. December wurde:
u3. in der von dem Oberamtsgerschte Helkenhelm
geführten Untersuchung gegen
die Gemelnde Depiirten Conrad Barth
und Conserten von Sbhustetien, Oberemts
Heldenhelm:
a)Jacob Gösele wegen verwesgerter
Ausfolgung der Gemeinde-Rechnungen
zu Sbönstetten von den Jahren 1816
bis 1818 an das Kbuigl. Oberams, so#
wie wegen gegen den Oberamtmann
Mbglng zu Heidenbeim bei der Königk.
Regierung des Jaxt-Kreises in Bezlehung
aouf dlese Rechnungen vorgebrachter
falscher Beschuldlgungen, neben
Emfernung von seiner Stelle als Obmann
der Gemeinde-Deputirten, und
Unfähigkeits-Erklärung zu Bekleldung
der Stelle eines Gemeinde-Deputirten,
zu vierwbchiger Gefängnißstrafe verurtheilt;
sodann
b) gegen den Gemeinde-Deputlrten Conrad
Barth wegen Thellnahme an dem
von Jacob Ghsele zu Schulden gebrach--ten
Vergehen, zu der schon unterm
14. Nov. d. J. gegen ihn ausgeshrochenen
Festungsstrafe von zwei Menaten,
noch ein welterer Zusatz von
vier zeben Tagen erkannt, auch derselbe
von seiner Stelle als Gemelnde=Deputlrier
entfernt; auch wurden
Bc) die Gemeinde= Deputirten Johannes
Niederberger, Christian Kolb
Johannes Maler und Georg Friedeich
Prinzing, wegen gleichmäßiger Thellnahme
an den Wergehen des Jacob
Ghsele, neben Emfernung von ihremn