Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierzigster Jahrgang. 1912. (40)

— 469 — 
Muster 6 
(Tabaksteuerordnung § 27). 
Hauptamtsbezirk Wiegebuch Nr. 
Hebebezirk Flurbuch der Gemeinde Nr. 
Verwiegungsstelle 
Verwiegungsanmeldung 
des 
Tabakpflanzers .........·...·.........·....... . in 
Anleitung. 
1. Bei Festsetzung der Sollmenge nach dem Gewichte sind die Spalten 1 bis 3, bei Festsetzung der Sollmenge 
nach der Blätterzahl sind die Spalten 4 bis 8 auszufüllen. 
2. Ob der Tabak veräußert, in den freien Verkehr gesetzt, auf Begleitschein abgefertigt, vernichtet, vergällt oder 
nach der Verwiegung vom Pflanzer zurückgenommen werden soll, ist in Spalte 9 anzugeben. Dort ist ferner ein Vermerk 
zu machen, wenn für Tabak, dessen Wert durch Unglücksfälle vor der Verwiegung vermindert ist, ein Steuernachlaß 
beansprucht wird, oder wenn Tabakblätter zur Herstellung von Zigaretten oder Zigarettentabak zum Steuersatze von 
45 & abgefertigt werden sollen. Im letzteren Falle ist die Verwiegungsanmeldung in doppelter Ausfertigung abzugeben, 
sofern nicht Abfertigung auf Begleitschein beantragt wird. — 
. 3. Soll Tabak zur Verwiegung vorgeführt werden, für den ein Steuernachlaß wegen Wertverminderung 
beansprucht wird, so ist dies dem Oberkontrolleur vom Anmelder vorher rechtzeitig besonders anzumelden.
	        
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