Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierzigster Jahrgang. 1912. (40)

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verwenden dürfen. In diesem Falle hat der Händler unter Vorzeigen der ihm 
vom Besteller ausgehändigten Genehmigung die Ausfertigung eines Begleitscheins 
zu beantragen. Auf die Abfertigung der Essigsäure finden die Bestimmungen der 
88 78 bis 80 entsprechende Anwendung. 
Zu 8 100. 
Der zweite Satz erhält folgenden Wortlaut: 
„Die Abschreibungen im Kontrollbuch auf Grund von Ankaufserlaubnisscheinen 
(§ 99 Abs. 1) sind nach den auf diesen Scheinen eingetragenen Vermerken vom 
Oberkontrolleur nach näherer Bestimmung des Hauptamts zu prüfen.“ 
Zu § 101. 
Die Randbeischrift erhält folgende Fassung: 
„Zugrunde ge- 
gangene Essig- 
säure; Lagerung 
der Essigsäure." 
Der erste Satz ist, wie folgt, zu fassen: 
„In Ansehung der zugrunde gegangenen Essigsäure und der Lagerung der 
Essigsäure finden die §5 92a und 94 entsprechende Anwendung.“ 
Zu Anlage 1. 
Im Abschnitt 1 unter b Abs. 1 ist: 
a) statt: „O, cem“ zu setzen: 
„1 cem, 
b) statt: „3 g“ zu setzen: 
1 g“ 
/ « 
Zu Muster 20. 
In Ziffer 2 der Anleitung zum Gebrauch ist folgender Satz anzufügen: 
Die mittels Begleitscheins abgefertigte Essigsäure ist von dem ersten Abfertigungsbeamten ab— 
zuschreiben. 
Auf Seite 3 ist unter der bisherigen gemeinsamen Uberschrift der Spalten 15 bis 18 
hinter Spalte 16 eine neue Spalte „16a“ mit folgender Uberschrift einzuschalten: 
laut Be- 
gleitschein 
Nr. 
  
0a 
  
  
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld, Hofbuchdrucker. in Berlin.
	        
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