Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierzigster Jahrgang. 1912. (40)

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3. Maß= und Gewichtswesen. 
  
bGekanntmachung. 
Auf Grund des § 10 des Gesetzes vom 1. Juni 1898, betreffend die elektrischen Maßeinheiten, 
sind die folgenden Arten von Elektrizitätszählern zur Beglaubigung durch die Elektrischen Prüfämter 
im Deutschen Reiche zugelassen und ihnen die beigesetzten Systemzeichen zuerteilt worden: 
Zusatz zu In., In # Iund 1#.— Zähler mit Doppelzählwerk, Form. . R, 
hergestellt von der lr ns ihlecabrie H. Aron in Charlottenburg. 
Eine Beschreibung wird in der Elektrotechnischen Zeitschrift veröffentlicht, von deren Verlag 
(Jul. Springer in Berlin Wx#, Linkstr. 23/24) Sonderabdrucke bezogen werden können. 
Charlottenburg, den 6. September 1912. 
Der Präsident der Physikalisch-Technischen Reeichsanstal. 
In Vertretung: Hagen. 
  
4. Zoll= und Steuerwesen. 
  
Der Stationskontrolleur, Königlich Preußische Zollinspektor Schweiger zu Passau ist durch Ver- 
fügung des Königlich Preußischen Finanzministers vom 1. Oktober 1912 ab zum Ober-Zollrevisor 
ernannt worden. 
  
Auf Grund des § 45 der Ausführungsbestimmungen zum Reichsstempelgesetze vom 15. Juli 1909°) 
wird bekannt gegeben, daß nach Mitteilung der Landesregierungen an den nachstehend bezeichneten 
inländischen Börsen für die daselbst angegebenen Waren Terminpreise oder Preise für Zeitgeschäfte im 
Sinne der Tarifnummer 4b des Reichsstempelgesetzes notiert werden: 
an der Börse in Berlin 
Terminpreise für 
MRüböl, « 
Kupfer 
Preise für Zeitgeschäfte für 
Weizen, 
Roggen, 
Hafer, 
Mais, 
6 Roggenmehl, 
an der Börse in Magdeburg 
Terminpreise für 
Rohzucker, 
an der Börse in Cöln 
Terminpreise für 
Rüböl, 
  
*) Zentralblatt für 1912 S. 35.
	        
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