II. Die Kommunalsteuerreform des Jahres 1903. 99
Von großer Bedeutung für die Beurteilung der Verbrauchsabgaben,
insbesondere auch der Verbrauchsabgabe von Fleisch, ist schließlich, daß
diese Abgaben namentlich im Haushalt der größeren Städte unter der
Herrschaft des früheren Rechts eine so wichtige Einnnahmequelle geworden
sind, daß ihre gänzliche Aufhebung trotz der durch die Steuerreform bewirkten
Eröffnung weiterer Steuerquellen vielfach zu einer schweren Beeinträchtigung
des Gemeindehaushalts und zu einer übermäßigen Anspannung
der direkten Besteuerung führen müßte. Soviel bekannt geworden ist, haben
denn auch mehrere Stadtverwaltungen, so Reutlingen, Tübingen, Aalen,
um Verlängerung des Termins der Abschaffung der Fleischsteuer petitioniert,
weil ein Wegfall dieser Steuereinnahme in ganz empfindlicher Weise in den
Finanzhaushalt der Gemeinden einschneiden würde.
Im Rechnungsjahr 1905 (1. April 1905 bis 31. März 1906) betrug die Zahl
der Gemeinden, in welchen eine Verbrauchsabgabe auf Bier oder Fleisch oder
Gas erhoben wurde, 116, der Ertrag der Abgabe nach Abzug der gewährten Rückvergütungen
(Rohertrag):
aus Fleisch aus Bier aus Gas
Mk. Mk. Mk.
im gannen 532592 1 082 948 406 660
auf den Kopf der Bevölkerung 2,25 1,32 1,28
Der Gesamtrohertrag berechnet sich zu 2 022 200 Mk., wovon der Erhedungsaufwand
mit 108 531 Mk. = 5,36 % abgeht, so daß ein Reinertrag von 1 913 669 Mk.
verbleibt.
Näheres ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen, in welcher die Gemeinden
nach folgenden Ortsklassen unterschieden sind:
Ortsklasse 1: Gemeinden mit mehr als 100 000 Einwohnern,
II: 20 000—100 000 „
III: — . ü„ 10000— 20 000
„ IV: — „ 5000— 10 000 „
„ VW: — "# "„ bis zu 5.000 b„
Zahl der Gemeinden mit einer Verbrauchsabgabe
S
* darunter mit einer Abgabe
S — — — — —
# z auf Fleisch und Bier aus Bter (ohne Sleisch) Reinertras
asse # . R R t 6 1—
*sz S—N -¾- 4 rmisk
auf au aufobgaben
" *I 5. ganzen den daen den 55 w ach #shaupt
*"n ——“—————.— Mt.
1 11I STI33 451
II 7 7 540489112,51123 2881,388’5 93
III 9 7 71 114, 7 62 13851, 494 62670 128 184 600
IV 244%
W186887/— — — — — 87 207 899 1,14 195 884
Zuf.13 582 592 2,25 318 955
1 Siehe die Anm. 1 S. 100. * Siehe die Anm. 2 S. 100.