Volltext : Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

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dem  Steueramt  Neumarkt  i.  O.  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Nürnberg  die  Befugnis  zur
Erledigung  von  Zollbegleitscheinen  I  über  leichtes  Mineralöl,  das  für  die  Aktiengesellschaft  für  Petroleumindustrie
  in  Nürnberg-Doos  auf  der  Eisenbahn  in  Fässern  oder  Kesselwagen  eingeht  und  vom
Ausfertigungsamte  speziell  revidiert  ist;

der  Steuerstelle  Obernsees  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Bayreuth  die  Befugnis  zur  Abfertigung
  von  Bier  zur  Ausfuhr  unter  Inanspruchnahme  der  Rückvergütung  des  Malzaufschlags  sowie
zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Übergangsscheinen.

Großherzogtum  Baden.

Die  Verwaltung  der  Zölle  und  Reichssteuern  in  den  Amtsbezirken  Donaueschingen  und  Neustadt,
  soweit  sie  bisher  den  Hauptsteuerämtern  Singen  und  Stühlingen  oblag,  ist  dem  Finanzamt
Donaueschingen,  die  Verwaltung  der  Zölle  und  Reichssteuern  im  Amtsbezirke  Villingen,  soweit  sie
bisher  vom  Hauptsteueramte  Singen  besorgt  wurde,  ist  dem  Finanzamt  Villingen  übertragen  worden.

Diese  beiden  Finanzämter  haben  nunmehr  folgende  Befugnisse:  3  bis  5,  6e,  7  bis  61,  63
64,  66  bis  75;  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Zoll.,  Branntwein-,  Salz-,  Tabak=  und  Zuckerbegleitscheinen
  I  und  II;  Erledigung  von  Leuchtmittel-,  Schaumwein=  und  Zündwarenbegleitscheinen;
Ausfertigung  und  Erledigung  von  Zigarettenbegleitscheinen;  sämtliche  Befugnisse  im  Eisenbahnverkehr
ohne  Einschränkung;  Abfertigung  von  Getreide  zur  Ausfuhr  gegen  Einfuhrschein;  Ausfertigung  von
Musterpässen  über  Gegenstände  des  freien  Verkehrs;  Untersuchung  von  Wein,  Traubenmost  und
Traubenmaische  gemäß  §  2  der  Weinzollordnung;  Abfertigung  von  nicht  unter  stehender  Kontrolle
eingesalzenen  Gegenständen,  Tabak,  Branntwein  und  Branntweinfabrikaten  zur  Aus  fuhr  gegen  Abgabenvergütung
  und  Bescheinigung  ihres  Ausganges  bei  Abfertigungen  zur  Niederlage;  Erteilung  von  Erlaubniskarten
  für  Kraftfahrzeuge  gemäß  Nr.  8  a  des  Tarifs  zum  Reichsstempelgesetz  und  Verlängerung
von  Erlaubniskarten,  die  gemäß  Nr.  8b  dieses  Tarifs  erteilt  sind;  Erhebung  von  Ubergangsabgaben
und  inneren  Abgaben,  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Ubergangsscheinen  über  Bier,  Branntwein
und  Wein  sowie  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Ubergangsscheinen  über  Spielkarten  aus  dem
freien  Verkehre  Luxemburgs  und  der  Gemeinde  Jungholz  (Erledigung  nur  für  den  Durchgangsverkehr).

Der  Steuereinnehmerei  Neckargemünd  1  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  Heidelberg  ist  die
Befugnis  zur  Ausfertigung  von  Schaumweinbegleitscheinen  erteilt  worden.

Fürstentum  Schwarzburg-Rudolfstadt.

Dem  Zollamt  Stadtilm  ist  die  Befugnis  zur  Erledigung  von  Salzbegleitscheinen  II  erteilt
worden.

Großherzogtum  Oldenburg.

Dem  Hauptsteueramt  Oldenburg  ist  die  Befugnis  zur  Abfertigung  von  zuckerhaltigen  Waren
zur  Ausfuhr  gegen  Abgabenvergütung  erteilt  worden.

Herzogtum  Anhalt.

Beim  Steueramt  1  Oranienbaum  (Seite  219  des  Amterverzeichnisses)  hat  die  Bemerkung  1
in  der  letzten  Spalte  folgendermaßen  zu  lauten:

2  über  unbearbeitete  Tabakblätter;

12  auch  über  die  für  die  Firma  C.  G.  Trimpler  in  Oranienbaum  im  Veredelungsverkehr
ein=  und  wieder  ausgehenden  Naben  und  Radreifen  der  Tarifnummer  799;

2  auch  über  die  von  der  vorgenannten  Firma  im  Veredelungsverkehr  auszuführenden  Räder
der  Tarifnummer  629.