386 74. Die Swinemünder Depesche.
wie der Herr Vorredner das Telegramm zur Sprache gebracht hat, welches
Seine Majestät der Kaiser vor 5 Monaten an Seine Königliche Hoheit
den Prinz-Regenten von Bayern gerichtet hat. Der Herr Abgeordnete
Schacdler hat die Frage aufgeworfen, ob und wie weit ich die Verantwortung
für dieses Telegramm übernehme. Nach unserer Verfassung, die
uns alle bindet, bin ich verantwortlich für diejenigen Kaiserlichen Entschließungen,
welche an die Gegenzeichnung des Reichskanzlers gebunden
sind. Artikel 17 der Reichsverfassung bestimmt, daß Anordnungen und
Verfügungen des Kaisers der Gegenzeichnung des Reichskanzlers bedürfen,
welcher dadurch die Verantwortlichkeit übernimmt. Diese Gegenzeichnung
und die dadurch begründete Verantwortlichkeit erstreckt sich also nur anf
Anordnungen und Verfügungen des Kaisers, also nur auf solche Handlungen,
welche in unmittelbarer Ansübung der dem Kaiser zustehenden
Regierungsrechte vor sich gehen, dagegen nicht auf persönliche Kundgebungen,
selbst wenn solche persönlichen Kundgebungen programmatischer Natur sind.
(Sehr richtig! rechts.)
Dementsprechend ist, wie Sie sich alle erinnern werden, der bekannte
Erlaß des Kaisers Friedrich vom März 1888, in welchem der verewigte
Monarch die Grundsätze darlegte, nach denen er seine Regierung einzurichten
wünschte, von keinem Minister gegengezeichnet worden. Ebenso sind die
Erlasse unseres jetzigen Kaisers vom Februar 1890 über die Ordnung
der Arbeiterverhältnisse von keinem Minister kontrasigniert worden. Jenseits
dieser von der Verfassung gezogenen Schranken beginnt das weite
Gebict, wo nicht mehr die formale Verantwortlichkeit des Reichskanzlers
Platz greift, sondern, ich möchte sagen, die Imponderabilien der Tradition,
des Taktes, der Gewissenhaftigkeit, der moralischen Verantwortlichkeit.
Welche Folgerungen ergeben sich nun aus dieser moralischen Verantwortlichkeit
des Reichskanzlers gegenüber persönlichen Kundgebungen
des Kaisers? Reichsgesetzlich ist diese moralische Verantwortlichkeit weder
ausgedrückt, noch umschricben; sie folgt aber meines Erachtens aus der
Natur der kanzlerischen Institution. Ich nehme keinen Anstand,
hier und vor dem Lande zu sagen, daß ein gewissenhafter,
cin seiner moralischen Verantwortlichkeit sich bewußter
Reichskanzler nicht würde im Amte bleiben können, wenn
er Dinge nicht zu verhindern vermöchte, die nach seinem
pflichtmäßigen Ermessen das Wohl des Reichs wirklich
und dauernd schädigen würden.
(Hört, hört! bei den Sozialdemokraten.)