Full text : Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

(die  vorläufigen
  Bescheinigungenüber

Bestehen  des
naturwissenschaftlichen

Abschnitts
sind  beizufügen.)


Muster  4.
(Zu  §  31  Abs.  2.)

Zeugnis
der  Prüfungskommission  zu
über  die

tierärztliche  Vorprüfung  des  Studierenden  der  Veterinärmedizin

Der  Studierende  der  Veterinärmedizin  aus
hat  bei  der  mit  ihm  abgehaltenen  tierärztlichen  Vorprüfung
1.  in  der  Zoologie  das  Urteil!]

ausweislich  der  beigefügten

2..  Botanik    vorläufigen  Bescheinigung

  (oder  wenn  Wiederholungen
3.  Chemie  nötig  waren:  Bescheini-4.
    Physik  On  gungen).
5.      Anatomie    
6.  Gewebelehre
7.  Physiologse

[somit  das  Gesamturteil  erhalten.

(Falls  der  Studierende  eine  Wiederholungsprüfung  abzulegen  hat,  unter  Fortfall
  von  [  ]:

Die  Prüfung  in  darf  frühestens  nach
in  frühestens  nach  ,  in
frühestens  nach  wiederholt  werden;  jedoch  hat  die  Meldung  zur
Wiederholung  in  spätestens  bis  zum  ,  in
spätestens  bis  zum  ,  in  spätestens  bis  zum

zu  erfolgen.)

,  den  19

Der  Vorsitzende  der  Prüfungskommission.

(Siegel  der  Prüfungskommission.)  (Name.)