Full text : Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

Muster  2.
(Zu  §  18  Abs.  2.)

Vorläufige  Bescheinigung
der  Prüfungskommission  in

über  den  Ausfall  des  naturwissenschaftlichen  Abschnitts
der  tierärztlichen  Vorprüfung

für  den  Studierenden  der  Veterinärmedizin

Der  Studierende  der  Veterinärmedizin
aus  hat  in  dem  naturwissenschaftlichen  Abschnitt
der  tierärztlichen  Vorprüfung
1.  in  der  Zoologie  das  Urteil:

2. Botanik:
3.  Chemie:
4.  Physik:

erhalten.

(Falls  der  Studierende  eine  Wiederholungsprüfung  abzulegen  hat:

Die  Prüfung  in  darf  frühestens  nach
wiederholt  werden,  jedoch  hat  die  Meldung  zur  Wiederholungsprüfung  spätestens  zum  letzten  Prüfungstermin
  in  dem  Vierteljahr  19  zu  erfolgen.)
,  den  19

Der  Vorsitzende  der  Prüfungskommission.

(Siegel  der  Prüfungskommission.)  (Name.)