Johannes Schulze. Prüfungsordnung von 1884. 436
geringer Bildungswert beigelegt und infolgedessen nur ein außerordentlich kleiner
Spielraum zugebilligt wurde.!)
Unter Altenstein, dem ersten preußischen Kultusminister, trat in Johannes
Schulze (1786—1869) an die Spitze des höheren Schulwesens eine allseitig
empfängliche, warm empfindende, geistatmende und lebensprühende?) Persönlichkeit
von opferfreudiger Idealität der Gesinnung. Für die feste Gestaltung
und Gliederung des Gymnasiallehrplans sind die von ihm erlassenen Edikte
maßgebend geworden’) und wenn er auch dem mathematischen Unterricht nur
eine geringe Wertschätzung entgegenbrachte, wie sein Ausspruch, daß in einer
Zeile Cornel mehr bildende Kraft liege wie in der gesamten Mathematik,
hinreichend beweist, und deshalb die von Süvern geplante Stundenzahl auf 33
herabsetzte, so ließ er doch die Stellung der Mathematik am Gymnasium als
eines mit den alten Sprachen gleichberechtigten Lehrfaches unangetastet.
Mit der Herabsetzung der Stundenzahl trat naturgemäß eine starke Herabminderung
des Lehrstoffes ein. In der Abiturientenprüfungsordnung von 1834
wurden viele Gebiete, insbesondere die angewandte Mathematik, ganz gestrichen,
und dafür wurde auf „eine klare Einsicht in den Zusammenhang sämtlicher Sätze
des systematisch geordneten Vortrags“ ein ganz besonderer Nachdruck gelegt. Das
Lehrziel ist durch die Bestimmungen gekennzeichnet, daß in der schriftlichen
Prüfung eine Arbeit anzufertigen sei, „in der entweder die Lösung von zwei geometrischen
und zwei arithmetischen Aufgaben aus den verschiedenen, in den Kreis
des Schulunterrichts gehörigen Abschnitten oder eine nach bestimmten, vorher
anzugebenden Rücksichten geordnete Übersicht und Vergleichung zussmmengehöriger
mathematischer Sätze zu fordern sei“, während in der mündlichen
Prüfung „Fertigkeit in den Rechnungen des gemeinen Lebens nach ihren auf
die Proportionalität gegründeten Prinzipien, Sicherheit in der Lehre von den
Potenzen und Wurzeln und von den Progressionen, ferner in den Elementen der
Algebra und der (eometrie, sowohl der ebenen als der körperlichen, Bekanntschaft
mit der Lehre von den Kombinationen und mit dem binomischen Lehrsatze,
Leichtigkeit in der Behandlung der Gleichungen 1. und 2. Grades und
im Gebrauch der Logarithmen, eine geübte Auffassung in der ebenen Trigonometrie“
nachgewiesen werden müsse.
Auf die Anforderungen des Reglements in den sprachlichen Unterrichtsfächern
kann hier nicht eingegangen werden; es muß der Hinweis darauf ge-N
Hermann Köchly schreibt in seinem Leben Gottfried Hermanns (1874) von seinem
Aufenthalt in Grimma: „Von Algebra haben wir während jenes Zeitraumes kein Sterbenswörtchen
vernommen und in der Geometrie sind wir nur bis zum Pythagoreischen Lehrsatz
gekommen. Ein guter Mathematiker zu sein, galt unter uns für ein sehr zweifelhaftes Lob.“
Vgl. Rethwisch, H. Sch., S. 64.
», Vgl. Rethwisch, H. Sch., 8. 82.
5, Seine Prüfungsordnung vom 20. April 1831, welche unter die drei Gruppen zusammengehöriger
Hauptfächer, in denen eine facultas docendi erworben werden konnte, die
Mathematik und Naturwissenschaft als eine Gruppe aufnahm, machte mit einer geordneten
Fachbildung der Mathematiklehrer den Anfang.
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