Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

Muster 7. 
(Zu § 65 Abs. 2.) 
Tierärztlicher Approbationsschein. 
Nachdem Herr aus die 
tierärztliche Prüfung vor der Prüfungskommission zu mit dem 
Urteil bestanden hat, wird ihm hierdurch die Approbation als Tierarzt für 
das Gebiet des Deutschen Reichs gemäß § 29 der Reichsgewerbeordnung erteilt. 
, den 19 
(Siegel und Unterschrift der Zentralbehörde.) 
Approbation für 
als Tierarzt.
	        
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