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sich weigerten, trotz den ersten Gesetzen jeder Gesellschaft
und trotz ausdruͤcklicher Gesetze des Landes sich entzogen,
und jenen hundert tausenden eine Last zuwarfen, die selbst
so vielfach vertheilt doch unerträgliche Last wurde. Die
ganze schwerdrückende und mit jedem Jahr immer gehäuftere
Last der Steuern lag auf dem Börger und Landmann, der
Adel, der doch gleich dem Bürger Schutz genoß, der mit
dem Städter Bürger eines Staats war, der um Erhaltung
des Staats, da er reicheres und angeseheneres Mitglied dese
selben war, noch mehr als der Städter bekümmert seyn
mußte, trug wenig oder nichts dazu bei, um die unverkennbarsten
und drängendsten. Bedürfnisse des Staats zu bestreiten.
Die damalige Kriegssteuer oder Contribution, betrug
monatlich allein an baarem Gelde wenigsiens 18,000 Th.).
Der sechste Theil dieser Summe war die monatliche Quote
der vier großen Städte; die Städte Göttingen und Hannover
trugen nach einer alten längst hergebrachten Eintheilung,
jede ein Driktheil dieser großstädtischen Quote, und in den.
Rest derselben theilten sich zu gleichen Theilen die Städte
Hameln und Northeim. So traf den Bürger von Görtingen
eine monatliche Contribution, die wenigsiens auf tausend
Thaler stieg, und Himmel! welch ein Zustand war der
Zustand der Bürgerschaft, die noch neben Lieferung von Proviant,
Fourage, Servis, Unterhaltung ihrer Stadtcämmerei,
Bedürfnisse ihrer eigenen Festungswerke, monatlich tausend
Thaler zusammenbringen sollte.
*) So viel betrug sie am Ende des Jahrs 1634. Dies war weit
nicht dle größte Summe, auf welche sie kam, f. Acten der
landständischen Commission, welche 11. Der. 1634
aufieng, um eine allgemeingleichere Eintheilung
der Contrib. zu machen.