Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

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Verkehrs; Abfertigung von Brantwein und Tabak zur Ausfuhr gegen Abgabenvergütung; Erteilung 
von Erlaubniskarten für Kraftfahrzeuge nach Nr. 8a des Tarifs zum Reichsstempelgesetz; Erhebung 
von Ubergangsabgaben, Ausfertigung und Erledigung von llbergangsscheinen. 
Die bisher zum Hauptzollamt Gleiwitz gehörigen Zollämter 1 Beuthen Stadt, Beuthen Eisen- 
bahn, Königshütte und Tarnowitz sind dem Hauptzollamt Myslowitz, das bisher zum Hauptzollamt 
Neustadt O. S. gehörige Zollamt II Gnadenfeld und die Zuckersteuerstelle Polnisch Neukirch aus dem 
gleichen Bezirke sind dem Hauptzollamt Gleiwitz zugewiesen worden. 
An Stelle des bisherigen Zollamts 1 Stettin Freibezirk im Bezirke des Hauptzollamts Stettin 
Auslandsverkehr ist ein neues Hauptzollamt mit der Bezeichnung „Hauptzollamt Stettin Freibezirk“ 
und den Befugnissen des bisherigen Zollamts I errichtet worden. 
Das bisherige Zollamt 1 Stettin Güterbahnhof im Bezirke des Hauptzollamts Stettin Aus- 
landsverkehr ist in eine Zollabfertigungsstelle mit der Bezeichnung „Zollabfertigungsstelle Stettin Güter- 
bahnhof“ und den Befugnissen des bisherigen Zollamts I umgewandelt und dem Hauptzollamt Stettin 
Freibezirk zugeteilt worden. 
In Gladbeck im Bezirke des Hauptzollamts Bochum ist ein Zollamt 1 errichtet worden, das 
folgende Befugnisse ausübt: 60; Ausfertigung und Erledigung von Branntweinbegleitscheinen I und II; 
Erledigung von Zoll-, Tabak= und Salzbegleitscheinen II; Erteilung von Erlaubniskarten für Kraft- 
fahrzeuge gemäß Nr. 8a des Tarifs zum Reichsstempelgesetz: Erhebung von Ubergangsabgaben und 
Ausfertigung und Erledigung von Ubergangsscheinen für Bier. 
Das Zollamt I Jercyce im Bezirke des Hauptzollamts Hohensalza ist in ein Zollamt II, das 
Zollamt II Warendorf im Bezirke des Hauptzollamts Münster in ein Zollamt I umgewandelt worden. 
Erteilt: 
dem Zollamt 1 Bunzlau im Bezirke des Hauptzollamts Sagan die Befugnis zur Erledigung 
von Zollbegleitscheinen I über zollbegünstigtes Gasöl; 
dem Zollamt 1 Burgsteinfurt im Bezirke des Hauptzollamts Gronau die Befugnis 47 und die 
Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen 1 über rohes, ein= oder mehrdrähtiges Jutegarn ohne 
Beimischung von anderen Spinnstoffen, auch beim Eingang unter Eisenbahnwagenverschluß; 
der Zollabfertigungsstelle für Seeschiffe in Cöln im Bezirke des Hauptzollamts Cöln Rheinau 
die Befugnis zur Erhebung von Ubergangsabgaben und Erledigung von Ubergangsscheinen für Bier; 
dem Zollamt 1 Dorsten im Bezirke des Hauptzollamts Bochum die Befugnis zur Erledigung 
von Begleitzetteln und Zollbegleitscheinen ! über Baumwollgarne der Tarifnummer 440 und Aus- 
fertigung von Zollbegleitscheinen ! über Baumwollgarne der Tarifnummer 441 im Veredelungsverkehre 
der Garnbleicherei R. Paton in Dorsten; 
dem Zollamt 1 Duisburg Parallelhafen im Bezirke des Hauptzollamts Duisburg die Befug- 
nis 1 und die Befugnis zur amtlichen Kennzeichnung von Gerste; 
dem Hauptzollamt Düsseldorf Hubertus die Befugnis zur Erledigung von Zuckerbegleitscheinen 1; 
dem Zollamt 1 Habelschwerdt im Bezirke des Hauptzollamts Mittelwalde die Befugnis zur 
Erledigung von Zollbegleitscheinen II; 
dem Hauptzollamt Königsberg Tragheim die Befugnis zur Abfertigung von zuckerhaltigen 
Waren zur Ausfuhr gegen Vergütung der Zuckersteuer; 
dem Hauptzollamt Königsberg Holländerbaum die Befugnis zur Bescheinigung des Ausganges 
von Waren der vorgenannten Art; 
dem Zollamt 1 Lauenburg i. Pomm. im Bezirke des Hauptzollamts Stolp i. Pomm, die Be- 
fugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen I und Begleitzetteln über Gasöl; 
dem Zollamt 1 Lötzen im Bezirke des Hauptzollamts Johannisburg die Befugnis zur Erledi- 
gung von Zuckerbegleitscheinen 1 für die Seifenfabrik R. Gauer in Lötzen; 
dem Zollamt 1 Pr. Herby im Bezirke des Hauptzollamts Lublinitz die Befugnis zur amtlichen 
Kennzeichnung von Gerste; 
dem Zollamt II ÜUckermünde im Bezirke des Hauptzollamts Wolgast und dem Zollamt 1 
Wolmirstedt im Bezirke des Hauptzollamts Magdeburg Kaufhof die Befugnis zur Erledigung von 
Begleitscheinen I über inländisches Salz. 
In Myslowitz wird die Befugnis zur Untersuchung von ausländischem Fleisch nicht von dem 
Hauptzollamt, sondern von dem ihm unterstellten Zollamt I Myslowitz Bahnhof ausgeübt.
	        
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