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Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamt des Innern.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen.
XLL. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 8. August 1913. Nr. 39.
Inhalt: 1. Konsulatwesen: Ermachtigung zur Vornahme Deutschen in Kanada oder in den Vereinigten Staaten
von Zivilstandshandlungen Seite 731 Desgl. in Britisch Südafrika und in der portugiesischen Kolonie Mosambique.
2. Bankwesen: Status der deutschen Notenbanken Ende giesischen Kolonie Mosambigue............ 734
Juli 1913 .........’ 732 4.. Zoll und Steuerwesen: Anderung der Zuckersteuer-
784
3. Militärwesen: Ermachtigung zur Ausstellung ärztlicher Ausführungsbestimmunggen
Zeugnisse über die Tauglichkeit von militärpflichtigen 5. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
Reichsgebiete... .... 787
1. Kousulatwesen.
Dem bei dem Kaiserlichen Generalkonsulat in Jokohamo beschäftigten Dolmetscher Fuehr ist auf
Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 die Ermächtigung erteilt worden, in Vertretung des
Generalkonsuls bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen vorzunehmen und die Ge-
burten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
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