Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

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Zentralblatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
Reichsamt des Innern. 
In beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. 
    
  
 
XII. Jahrgang. Berlin, Montag, den 15. September 1913. 6 Nr. 45. 
  
  
  
Inhalt: Zoll- und Steuerwesen: Ausführungsbestimmungen zum Reichsstempelgesetze vom 8. Juli 1913 Seite 801 
Zoll= und Steuerwesen. 
Bekanntmachung. 
Der Bundesrat hat beschlossen, den nachstehend abgedruckten Ausführungsbestimmungen zum Reichs- 
stempelgesetze vom 3. Juli 1913 die Zustimmung mit Wirkung vom 1. Oktober 1913 und mit der Maßgabe 
zu erteilen, daß mit dem gleichen Zeitpunkt die bisherigen Ausführungsbestimmungen insoweit außer 
Kraft treten, als nicht nach § 8 des Reichsstempelgesetzes vom 3. Juli 1913 die Vorschriften des 
I. Abschnitts und der Tarifnummer 1 des Reichsstempelgesetzes vom 15. Juli 1909 über den 
1. Oktober 1913 hinaus Geltung behalten. 
Berlin, den 15. September 1913. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Kühn. 
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