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Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamt des Innern.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Zuchhandlungen.
6. Zoll- und Steuerwesen: Zulassung der zollfreien Ein-
fuhr von Fleisch oder von Schweinespeck in Mengen
XIIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 20. Februar 1914. # Nr. 11.
Inhalt: 1. Konsulatwesen: Ernennung; — Ermächtigung Abänderung der gleichen Nachweisung der Be-
zur Vornahme von zZivilstandshandlungen: — Exe- hörden usw. im Geschäftsbereiche der Königlich Säch-
quaturerteilung: — Todessal.. Seite 171 sischen Militärverwaltngg 1798
2. Finanzwesen: Ubersicht der Einnahmen an Zöllen, 5. Allgemeine Berwaltungssachen: Verbot der ferneren
Steuern und Gebühren für die Zeit vom 1. April 1918 Verbreitung der in Wien erscheinenden periodischen
bis zum Schlusse des Monats Januar 1914 172 Druckschrift „Die Muskete 179
Nachweisung von Einnahmen der Reichs--Post-- und
Telegraphen= sowie der Reichs-Eisenbahnverwaltung
für die Zeit vom 1. April 1913 bis zum Schlusse des von nicht mehr als 2 kg sowie von Mullereierzeug-
Monats Januar 19010114.. 123 nissen und gewöhnlichem Backwerk in Mengen von
3. Bersicherungswesen: Anderungen in der Zusammen- nicht mehr als 3 kg für einen Teil der im Hauptzollamts-
stellung der Ortslöhen 1273 bezirk Emmerich belegenen Gemeinde Elten = Grond-
4. Justizwesen: Nachweisung der zur Vertretung des sttieni. 179
Reichs-(Militär-) Fiskus als Drittschuldner bei Pfändung 7. Statistik: Anderungen der Bestimmungen über die
des Diensteinkommens sowie der Pensionen von Offi= Sammlung von Saatenstands-, Anbau-= und Ernte-
zieren und von Beamten berufenen Behörden und nachrichen 179
Personen im Geschäftsbereiche der Königlich Preußischen 8. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
Militärverwalttnngng 174 Reichsgebiete 6 1980
1. Kon fulatwesen.
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Johannes Bösche zum
Vizekonsul in Matagalpa (Nicaragua) zu ernennen geruht.
Dem bei dem Kaiserlichen Generalkonsulat in Constantinopel beschäftigten Gerichtsassessor Dittler ist
auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom
6. JFebruar 1875 die Ermächtigung erteilt worden, in Vertretung des Generalkonsuls bürgerlich gültige
Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen einschließlich der unter deutschem Schutze be-
findlichen Schweizer vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Dem französischen Vizekonsul in Danzig, Philippe Ernest Michel, ist namens des Reichs das
Exequatur erteilt worden.
Der Kaiserliche Konsularagent L. von der Hude in Svendborg ist gestorben.