Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Zweiundvierzigster Jahrgang. 1914. (42)

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Zentralblatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Innern. 
  
  
Zu beziehen durch alle Vostanstalten und Buchhandlungen. 
XLII. Jahrgang. Nr. 29. 
Juhalt: Zoll- und Steuerwesen: Herabsetzung des Vergütungssatzes für vergällten Branntwenn . . . Seite 341 
  
  
  
Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 1914. 
  
  
  
  
  
–––— 
  
  
Zoll= und Steuerwesen. 
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, daß vom 19. Juni 1914 ab der Ver- 
gütungssatz für vollständig vergällten Branntwein (§ 1 Abs. 3 unter h, 1, 6 der Branntweinsteuer- 
Befreiungsordnung) von 0,8 J auf O,26 X und der für unvollständig vergällten Branntwein (§ 1 
Abs. 3 unter b, 2, 7 der Branntweinsteuer-Befreiungsordnung) von 0, auf 0,13 A& für das Liter 
Alkohol herabgesetzt wird, die übrigen Vergütungssätze aber unverändert bestehen bleiben. 
Berlin, den 18. Juni 1914. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Meuschel. 
  
Berlin, Carl Heymanus Verlag. — Gedruckl bei Julius Siltenseld, Hosbuchdrucker. in Verlin. 
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