Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Zweiundvierzigster Jahrgang. 1914. (42)

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Zentralblatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
Reichsamt des ZInnern. 
  
Zu betiehen durch alle VPostanstalten und Zuchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
XIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 21. August 1914. Nr. 45. 
Inhalt: 1. Konsulatwesen: Ermächtigungen zur Vor- 3. Allgemeine Verwaltungssachen: Anderungen des Ge- 
nahme von Zivilstandshandlungen: — CExequatur- schäftsregnlativs des Bundesamts für das Heimat- 
2 — tbeiickt de: ännmahmen Sen 46 wesen 469 
. Finanzwesen: ersicht der Einnahmen an Zöllen .. « . 
Steuern und Gebühren für die Zeit vom 1. April 1914 4. Foligeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
bis zum Schlusse des Monats Juli 1914 468 eichsgebieten:n:: 
  
1. Konfu latwesen. 
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Dem bei der Kaiserlichen Gesandtschaft in Peking beschäftigten Legationsrat Krebs ist auf Grund 
des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 
die Ermächtigung erteilt worden, in Vertretung des Gesandten bürgerlich gültige Eheschlleßungen von 
Reichsangehörigen und Schutzgenossen, einschließlich der unter deutschem Schutze befindlichen Schweizer, 
vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
  
  
Dem bei dem Kaiserlichen Generalkonsulat in Constantinopel beschäftigten Vizekonsul Fabricius ist 
auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 
6. Februar 1875 die Ermächtigung erteilt worden, in Vertretung des Generalkonsuls bürgerlich gültige 
Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, einschließlich der unter deutschem Schutze 
besindlichen Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu 
eurkunden. 
Dem bei dem Kaiserlichen Generalkonsulat in Neapel beschäftigten Vizekonsul Toepke ist auf Grund 
des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Ehe- 
schließungen zwischen Reichsangehörigen vorzunehmen und diese Heiraten zu beurkunden. 
  
Dem Honorarkonsul von Bulgarien in Berlin, Kommerzienrat J. Mandelbaum, ist namens des 
Reichs das Exequatur erteilt worden. 
  
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