Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Zweiundvierzigster Jahrgang. 1914. (42)

469 
3. Allgemeine Verwaltungssachen. 
  
Bekanntmachung. 
  
Der Bundesrat hat auf Grund des § 45 des Gesetzes über den Unterstützungswohnsitz vom 
30. Mai 1908 (Reichs-Gesetzbl. S. 381) den nachstehenden Anderungen des Geschäftsregulativs des 
Bundesamts für das Heimatwesen die Bestätigung erteilt. 
Berlin, den 14. August 1914. 
Der Stellvertreter des 
Reichskanzlers. 
Delbrück. 
  
Die §§ 7 und 12 des Regulativs zur Ordnung des Geschäftsganges bei dem Bundesamte 
für das Heimatwesen (Zentralblatt für das Deutsche Reich 1873 S. 4) erhalten folgende Fassung: 
F§ 7. 
Uber die öffentliche Sitzung wird durch einen vereidigten Protokollführer eine 
Verhandlung aufgenommen, welche die wesentlichen Vorgänge enthalten muß und von 
dem Vorsitzenden und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. 
8 12. 
· Den Vorsitzenden vertritt im Falle der Abwesenheit oder Verhinderung der vom 
Reichskanzler aus der Zahl der Mitglieder des Bundesamts bestellte Vertreter. 
  
4. Polize 
iwesen. 
  
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
  
  
  
  
. 
Name und Stand Alter und Heimat Grund Behörde, welche die datum 
" Ausweisung . 
s-— der Bestrafung. Ausweisungs- 
2 der Ausgewiesenen. stasung beschlossen hat. ie 
1 2 I 8 4 5 6 
a) Auf Grund des § 39 des Strafgesetzbuchs. 
1 Franz Besucha, geboren am 8. Oktober 1879 zu Lobes,/gemeinschaftlicher Königlich Preußischer /9. Juni 1914. 
Schlosser, Bezirk Münchengrätz, Böhmen, orts= schwerer Diebstahl Regierungspräsident zu 
1 angehörig ebendaselbst, österreichischer (3 Jahre Zuchthaus, Potsdam, 
Staatsangehöriger, laut Erkenntnis vom 
b. Dezember 1910), 
Großherzoglich Hessisches 28. Mai 1914 
2 Dapvid Stein, 
Bügler, 
geboren am 16. März 1885 zu Charkow, 
Gouvernementgleichen Namens, Ruß- 
land, rusfischer Staatsangehöriger, 
  
schwerer Diebstahl 
4 Jahre Zuchthaus, Kreisamt Mainz, 
laut Erkenntnis vom 
1. September 1909), 
  
81°
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.