Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Dreiundvierzigster Jahrgang. 1915. (43)

Lehranstalten in den Schutzgebieten. Lehranfialien im Ausland. 113 
Lehranstalten in den Schutzgebieten.) 
Tsingtau: Gouvernementsschule, für den Prüfungstermin Juni 1914. 
Lehranstalten im Ausland) 
Antwerpen: Oberrealsch . Allgemeinen Deutschen Schule unter Leitung des Direktors Dr. Bernhard 
aster, 
Barcelona: Realschule des deutschen Schulvereins unter Leitung des Direktors Dr. Otto Bölitz,) 
Belgrano: Deutsche höhere Knabenschule — Realschule — unter Leitung des Direktors Dr. R. Gabert,) 
Brüssel: Nealgomnasium 1en% deutschen Schulvereins unter Leitung des Direktors Dr. Karl Friedrich Wilhelm 
ohmeyer,#) 
Buenos Aires: Germaniashn Gralschul der evangelischen Gemeinde unter Leitung des Direktors 
r. Willy Ruge, 
Bukart: Deutsche Oberrealschule der evangelischen Gemeinde und die höhere Handelsschule unter Leitung 
des Direktors Dr. Kurt Tzschaschel, der während der Dauer seiner Abwesenheit von 
dem Dr. Alfred Bernhard vertreten wird, 1) 
Constantinopel: Oberrealschule der deutschen Schulgemeinde unter vertretungsweiser Leitung des Ober- 
lehrers Weitzel, 1) 
Davos--Platz: Schulsanatorium Prdezielan (Gymnasium und Oberrealschule) unter den Leitern Dr. Bach 
üdiger, 
Genua: Realschule der deutschen Schulgemeinde unter Leitung des Direktors Georg von Hassel, 
Madrid: Realschule der deutschen Schulgemeinde unter Leitung des Direktors Wilhelm Schmidt, 
Mailand: Internationale Schule protestantischer Familien (Realschule) unter Leilung des Direktors Ernst Pickel, 
Mexico: Schule der Deutschen Kolonie — Realschule — unter Leitung des Direktors Dobroschke,5) 
Rom: Resormrealprogymnasium des Deutschen Schulvereins unter Leitung des Direktors Dr. Bohner.) 
Berlin, den 13. März 1915. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Lewald. 
#c) Die Anstalten dürsen Befähigungszeugnisse nur auf Grund des Bestehens einer unter Leitung eines Reichs- 
kommissars abgehaltenen Prüfung ausstellen, sofern für diese die Prüsungsordmong von Aussichts wegen genehmigt isßl. 
Befretungen von der mündlichen Prüfung oder einzelnen Teilen derselben sind unstattbaft. 
1) Die Abschlußprüfung findet nach mindesiens einjährigem Besuche der Untersekunda statt. 
#) Die Berechligung gilt einstweilen bis 1915 einschließlich. 
*) Mit rückwirkender Geltung von der im November und Dezember 1913 abgehaltenen Schlußprüfung einschließlich ab. 
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenseld, Hofbuchdrucker. in Berlin.
	        
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