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Ventralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Neichsamt des Innern.
Du betieben durch alle Postanstalten und VLuchhandlungen.
XI/III. *“ Berlin, Freitag.! den 9. April 1 1915. F Nrr. 5.
Incatt: 1. Kunfulatwesen: Ermächtigung zur uo ne 3. —— und Ferswirtschaft Beitritt der Republit Co
von Ziollstandshandlungngen e 119 lumbien zur Übereinkunft über die Errichtung eines
2. Sol- und Stenerwesen: Ernennung eines Wren- internationalen landwirtschaftlichen Instituts in Rom
revisors zum Sbergellmipetter ....... 121
Underung der Ausführungsbestimmungen zu 1n 4. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
Verordnung, betreffend Verkehr mit Zucker 120 Reichsgebeee 122
1. Kou fsulatwesen.
Demn bei dem Kaiserlichen Konsulat in Tientsin beschäftigten Dolmetscher Siebert ist auf Grund
des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875
die Ermächtigung erteilt worden, in Vertretung des Konsuls bürgerlich gültige Eheschließungen von
Reichsangehörigen und Schutzgenossen einschließlich der unter deutschem Schutze befindlichen Schweizer
vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
2. ZSoull- und Steuerwesen.
Der Stationskontrolleur, Königlich Preußische Oberzollrevisor Mense in Basel ist durch Erlaß des
Königlich Preußischen Herrn Finanzministers vom 1. April 1915 ab zum Oberzollinspektor ernannt
worden.
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