Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Dreiundvierzigster Jahrgang. 1915. (43)

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Zentralblatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
Reichsamt des Innern. 
— 
In berteben burch alls Voltanstalten und Huchbandlungaen. 
  
  
            
  
I 
Berlin, Montag, den 3. Mai 1915. Nr. 19. 
Inhal: Zoas- and Stenerwesen: Begleichung des Ein- Anderung en im Warenverzeichnisse zu zum n golltarif und 
rgchen für Südfrüchte, Kaffee, ½½6, 62 Tee mit im Siatiluschen “—.“¼“ — 404 
Einfuhrscheen Seite 133 Vlansenopuuee. geöffneten ausländischen Zollstellen 134 
  
Zoell-und Stenerwesen. 
Bekanntmachung. 
Der Bundesrat hat in der Sitzung vom 22. April 1915 beschlossen zu genehmigen, 
daß mit Einfuhrscheinen, die bis zum 3. August 1914 einschließlich erteilt sind und deren 
Gültigkeit nicht schon vorher erloschen war, oder die nach diesem Tage erteilt sind oder 
noch erteilt werden, bis zum 31. Juli 1915 der Eingangszoll für Südfrüchte (Nummern 51 
bis 58 des Zolltarifs), Kaffee, roher (Rummer 61 des Zolltarifs), Kakao, roher in 
Bohnen (Nummer 63 des Zolltarifs) und Tee (Nummer 65 des Zolltarifs) beglichen 
werden kann. 
Berlin, den 30. April 1915. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Meuschel.
	        
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