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Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamt des Innern.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen.
XLIII Jahrgang Berlin, Freitag, den 22. Januar 1915. Nr. 3.
Inhalt: 1. Konsulatwesen: Ermächtigung zur Vornahme Einlaß= und Untersuchungsstellen für das in das
Zollinland eingehende Fleisch 11
von Zivilstandshandlungen: Erequaturerteilung Stempelzeichen nachträglich zugelassener unter-
2. Medizinal= und Veterinärwesen: Anrechnung des Kriegs- suchungsstellen für ausländisches Fleisch 11
dienstes auf die medizinische Ausbildungszeit 10 3. Zoll- und Steuerwesen: Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen 11
Abänderung der Prüfungsordnung für Arzte. 10
Vollzug der tierärztlichen Praüfungsordnung 10 4....wesen Ausweisung von Auslandern aus dem Reichsgebiete
1. Konfulatwesen.
Dem Kaiserlichen Gesandten von Hintze in Peking ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai
1870 in Verbindung mit §5 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für das Gebiet von China die Er-
mächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutz-
genossen einschließlich der unter deutschem Schutze befindlichen Schweizer vorzunehmen und die Ge-
burten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Dem niederländischen Vizekonsul in Münster, A. C. H. Drießen, ist namens des Reichs das Exe-
quatur erteilt worden.