Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Dreiundvierzigster Jahrgang. 1915. (43)

299 
Sachsen-Coburg und Gotha. 
Anhalt. 
  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter und Inhaber 
des Anftellungsscheins 
nicht ausschließlich be- 
stimmten Stellen, in 
welchem Umfang sie 
vorbehalten sind. 
bBezeichnung 
der Behörden, an die Be- 
werbungen zu richiten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei der die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
2. Bermessungsemt. 
Mittlere Beamte. 
Assistenten (Zeichner). 
Unterbeamie. 
Meßgehilfen. 
SS 
— 
Mittlere Beamte. 
* Registraturbeamte, 
ständige Hilfsarbeiter. 
Unterbeamte. 
Vollstreckungsbeamte. 
zur Halste. 
Finanzverwaltung. 
aur Halfte. 
  
  
Herzoglich Sachsisches 
Staateministerium, De- 
partement I in Gotha. 
Herzoglich Süächsisches 
Staatsministerium, De- 
partement I1 in Gotha. 
XV. Derfogtum Anhalt. 
I. Algemeine Staatsverwaltung. 
Stellen, die den Inhabern des Zivil- 
versorgungsscheins vorbehalten sind. 
* Regierungssekretäre, 
Bureauassistent 
beim Statistchen Bureau, 
" Negierungesetreia 
bei der sebahdenbobliohe, 
" Negierungeserr e 
m Haus- und Staatsarchiv in Zerbst, 
ganch 
beim Staatsministerium. 
Stellen, die auch den Inhabern des An- 
stellungsscheins vorbehalten sind. 
* Botenmeister, 
n 
beim Staatsministerium zu Dessau und beim 
Haus- und Staatsarchiv zu Zerbst, 
Gesängniswärter und 
Halfegefängniswärter 
i den Amtsgerichten zu Dessau, Cölhen, 
Heruburg, Zerbst und Ballenstedt. 
Stellen, die den Inhabern des Zivil- 
versorgungsscheins vorbehalten sind. 
Gerichtsschreibergehilfen, 
Bureauassistenten des Nechnungsrevisors, 
Kassiere und Kassenassistenten bei den Gerlchts- 
Kanzlisten 
Gerahtsponzie eher, 
Lohnschreiber (#nzleigehilsey) 
Bureauassistenten bei der Staatsanwaltschaft. 
II. Instizverwaltung. 
zur Halfte. 
zur Hälste. 
zur Halfte. 
rium zu Dessau. 
Der Herzogliche 
richtoprasident zu Dessau. 
Der Herzogliche Erste 
  
  
Staatsanwalt zu Dessau. 
Herzogliches Staatsministe- 
Landge- 
Beichnerische Beran 
lagung. 
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.