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Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
Ju beriehen durch alle Vostanstalten und Luchhandlungen.
XIIII. Jahrgang.
Berlin, Freitag, den 5. Februa 1915.
H Nr. 5.
Inhalt: 1. Konfnlatwesen: Ermachtigung zur Vernahme
r
von Zivilstandshandlungen
Moß- und Gewmichtswesen: Zulassung von Formen %n
Eucstrigirts abiern zur Beglaubigung durch die Elet
trischen Prusamter
Desgl eines Systems degg. 3
Marine und Sthiffahrt: Anderung des den Bestim-
mungen über die Statistik des Verkehrs und der
Wasserstände auf den deutschen Binnenwoasseistraßen
vom 25. Juni 1908 beigefugten Güterverzeichnisses, des
Lerzeichnisses der —*i und des *
der Verkehrsbezirke
4. Zoll- und Steuerwesen: Anderungen und run
der Anleitung für die Zollabferugung
Anderungen der S
und der Aues##brungsbesimmungen, wpsge das
Gesetz über die Erhebung einer Abgabe von Salz 37
5. Polizeiwesen: Aueweisung von Ausländern aus dem
38
Reichsgebiete
1. Konfulatwesen.
Dem mit der Verwaltung des Kaiserlichen Konsulats in Varna beauftragten Konsul Franoux ist
auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom
6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Danuer seiner Geschäftsführung die
Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutz-
genossen, einschließlich der unter deutschem Schutze befindlichen Schweizer, vorzunehmen und die
Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
2. Maß= und Gewichtswesen.
VBekanntmachung.
Auf Grund des § 10 des Gesetzes vom 1. Juni 1898, betreffend die elektrischen Maßeinheiten,
sind die folgenden Formen von Elektrizitätszählern zur Beglaubigung durch die Elektrischen Prüfämter
im Deutschen Reiche zugelassen und ihnen die beigesetzten Systemzeichen zuerteilt worden:
J. S, Induktionszähler für einphasigen Wechselstrom, Form J.