Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Dreiundvierzigster Jahrgang. 1915. (43)

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Bekanntmachung, 
betreffend die Stempelzeichen nachträglich zugelassener Untersuchungsstellen für aus- 
ländisches Fleisch. 
Auf Grund des § 26 Abs. 3 der Ausführungsbestimmungen D zum Schlachtvieh- und Fleisch- 
beschaugesetze vom 3. Juni 1900 wird im Anschluß an die Bekanntmachung, betreffend die Kennzeichnung 
des untersuchten ausländischen Fleisches, vom 10. Februar 1903 (Zentralblatt für das Deutsche Reich 
S. 460) bestimmt: 
Als Stempelzeichen (Nr. 4 der Bekanntmachung vom 10. Februar 1903) ist von der 
nachstehenden in Spalte 1 aufgeführten Untersuchungsstelle ausschließlich der in Spalte 2 
angegebene Name anzuwenden: 
  
  
  
Bezeichmung der Untersuchungsstelle Zeichen der Untersuchungsstelle 
I. 2. 
Gütersloh, Zollamt 1 Gütersloh (Gütersl.) 
  
Berlin, den 16. September 1915. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: von Jonquieres. 
7. Polizeiweseen.) 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
  
  
  
  
  
7 
Name und Stand Ater und Heimat z - Datum 
— 
2 . der Bestrasung b eiung Ausweisungs- 
der Ausgewiesenen eschlossen hat beschlusses 
1 2 I g 5 6 
a) Auf Grund des § 39 des Strafgesetzbuchs. 
1 Johann Kunze, geboren am 10. September 1882 zu Rücksalldiebstahl in Röniglich Preußischer 1226. August 
Melker, Warnsdors, Bezirk Rumburg, Böhmen, zwei Fällen und Regierungspräsident zu 1915. 
ortsangehörig ebendaselbst, öster- Vergehen gegen, Breslau, 
reichischer Staatsangehöriger, 1 des Straf-, 
gesetbuchs (1 Jahr] 
8 Monate Zucht- 
haus, laut Erkennt- 
nis vom 31. Juli 
...... »M- 
2 Friedrich Sägesser, geboren am 18. März 1878 zu Her= schwerer Diebstahl Kaiserlicher Bezirks- 17. Dezember 
Tagelöhner, gogenbuchsee, Kanton Bern, Schweig, (2 Jahre Zuchthaus, präsident zu Colmar,1913. 
schweizerischer Stnatsangehöriger, laut Erkenntnie vom 
6. November 1013),