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Dentralblatt
Deutsche Neich.
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Beichsamt des Innern.
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Dn blpe durch alle Postanstalten und Huchhandlungen.
Berlin, õreitag d den 15. Oltober 191 1915. Nr. 44.
Inh nhalt: 1. Maß. und Gewichtowesen : Ernänung des Vergäuung non Branntwein für ür die herelah
§ 9 der Eichorduung jür die Buunemschiffahr. auf der von Seifen
Elbe eite 4. Handels- und Gewerbewesen: Festsetzung von Einort,)
2. Bank wesen: Status der deuischen Noienbanien Ende preisen für zuckerhaltige Futtermittel und Fuschlöge
9 auaan
September 19142 416 5. Medizinal= und Veterinärwesen: aAnkündigung 1½
3. Zoll= und Steuerwesen: neründerungen in ndem Stande Erscheinens eines dritten Nachtrags zur Deutschen
und den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen 420 Arzneitare 1104 422
1. Maß= und Gewichtswesen.
Bekanntmachung,
betreffend die Ergänzung des E 9 der Eichordnung für die Binnenschiffahrt auf der
Elbe vom 15. Juli 1913.
Der Bumdesrat hat in seiner Sitzung vom 7. Oktober 1915 beschlossen:
Für Schiffe, welche wegen Einberufung der Besatzung oder eines Teiles der
Besatzung zum Heeres= oder Marinedienste, wegen sonstiger Unmöglichkeit ausreichender
Bemannung oder wegen mangelnder Beschäftigung der Schiffahrt im Kriege stillzuliegen
gezwungen sind, wird die etwa nach § 9 der Eichordnung für die Binnenschiffahrt auf
der Elbe vom 15. Juli 1913 abgelaufene Gültigkeitsdauer des Eichscheins bis zur Wieder-
aufnahme der Schiffahrt ausgedehnt. Die Eichprüfung ist in diesen Fällen vor dem
Antritt der ersten Schiffsreise zu bewirken.
Ausnahmsweise soll die Gültigkeit des alten Eichscheins noch bis zur Beendigung
dieser ersten Reise dauern, wenn sich am Orte, an dem das Schif stillgelegen hat oder
an dem die Einnahme der Ladung erfolgt, keine Schiffseichbehörde befindet und das
zuvorige Aufsuchen derselben für den Schiffer mit erheblichen Opfern an Zeit und Geld
verknüpft sein würde.
Berlin, den 9. Oktober 1915.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: von Jonquieères.
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