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Ventralblatt
für das
Deutsche Reich.
Geraubatacben
Reichsamt des Innern.
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In bektehen durch alle Postanstalten und huchhandlungen.
4 Berlin, Freitag, den 10. Dezember 1915. U Nr. 51.
— 1. Konsulatwesen:; Erequaturerteilung Seite 453 3. Medizinal= und Leterinürwesen Abänder# der
Joll- und Steuerwesen: Algabenbefreiung oder Ab- Gebübrenordnung für die Untersuchung des in das
nabenverhüng für als Liebesgaben gespendete goll. zollinland eingehenden Fleischs 475
und steuerpflichtige Maren 6.
Veränderungen in dem Siande und den vesuanijcn 4 Bankwesen: Satns # der dentichen Notenbanien Eude
der Zoll= und Sieunerstellen. 474
1. Kon fulatwesen.
Dem Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Cöln, Emil Saner, ist namens des Reichs
das Exequatur erteilt worden.
2. Zoll= und Steuer wesen.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 18. November 1915 beschlossen:
Die obersten Landesfinanzbehörden werden ermächtigt, die im Bundrsratebeschlusse vom
5. November 1914 — Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 575 — für als Liebesgaben
gespendete zoll- und steuerpflichtige Waren vorgesehene Abgabenbefreiung oder Abgaben-
vergütung aus Billigkeitsgründen in Fällen zu genehmigen, in denen die Waren versehentlich
oder aus entschuldbaren Gründen nicht den bestehenden Bestimmungen entsprechend abgefertigt
oder dem freien Verkehre statt dem gebundenen Verkehr entnommen worden sind.
In dem von der Direktivbehörde über die Bewilligung zu erstattenden Bericht ist
anzugeben, ob der beigeordnete Reichsbevollmächtigte für Zölle und Steunern mit dem
Erlaß oder der Vergütung auf gemeinschaftliche Rechnung sich einverstanden erklärt hat.
Berlin, den 3. Dezember 1015.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Menschel.