Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Dreiundvierzigster Jahrgang. 1915. (43)

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Ventralblatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Geraubatacben 
Reichsamt des Innern. 
——— 
In bektehen durch alle Postanstalten und huchhandlungen. 
  
4 Berlin, Freitag, den 10. Dezember 1915. U Nr. 51. 
         
  
  
— 1. Konsulatwesen:; Erequaturerteilung Seite 453 3. Medizinal= und Leterinürwesen Abänder# der 
Joll- und Steuerwesen: Algabenbefreiung oder Ab- Gebübrenordnung für die Untersuchung des in das 
nabenverhüng für als Liebesgaben gespendete goll. zollinland eingehenden Fleischs 475 
und steuerpflichtige Maren 6. 
Veränderungen in dem Siande und den vesuanijcn 4 Bankwesen: Satns # der dentichen Notenbanien Eude 
der Zoll= und Sieunerstellen. 474 
  
1. Kon fulatwesen. 
Dem Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Cöln, Emil Saner, ist namens des Reichs 
das Exequatur erteilt worden. 
2. Zoll= und Steuer wesen. 
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 18. November 1915 beschlossen: 
Die obersten Landesfinanzbehörden werden ermächtigt, die im Bundrsratebeschlusse vom 
5. November 1914 — Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 575 — für als Liebesgaben 
gespendete zoll- und steuerpflichtige Waren vorgesehene Abgabenbefreiung oder Abgaben- 
vergütung aus Billigkeitsgründen in Fällen zu genehmigen, in denen die Waren versehentlich 
oder aus entschuldbaren Gründen nicht den bestehenden Bestimmungen entsprechend abgefertigt 
oder dem freien Verkehre statt dem gebundenen Verkehr entnommen worden sind. 
In dem von der Direktivbehörde über die Bewilligung zu erstattenden Bericht ist 
anzugeben, ob der beigeordnete Reichsbevollmächtigte für Zölle und Steunern mit dem 
Erlaß oder der Vergütung auf gemeinschaftliche Rechnung sich einverstanden erklärt hat. 
Berlin, den 3. Dezember 1015. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Menschel.
	        
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