Full text : Zentralblatt für das Deutsche Reich. Dreiundvierzigster Jahrgang. 1915. (43)

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Bekanntmachung.

Mit  Zustimmung  des  Herrn  Reichskanzlers  hat  der  Kriegsausschuß  für  pflanzliche  und  tierische
Ole  und  Fette  die  durch  Verpflichtungsschein  mit  den  Margarine-  und  Speisefettfabriken  sowie  dem
Margarine=  und  Speisefetthandel  vereinbarten  Groß-  und  Kleinhandelspreise  mit  Wirkung  vom
3.  Januar  1916  wie  folgt  geändert:

Die  Großhandelspreise  dürfen  für  Margarine  von  1,8..  auf  1,56  /“,  die  für  Speisefette  aller
Art  mit  100  v.  H.  Fettgehalt,  wie  Schmelzmargarine,  Pflanzenfett,  Rinderfett,  Kunstspeisefett  usw.
von  1,52  .  auf  1,69  ./7,  die  Kleinhandelspreise  für  den  direkten  Bezug  der  Verbraucher  bei  Margarine
von  1,10  „M  auf  1,00  .%  und  bei  Speisefetten  aller  Art  mit  100  v.  H.  Fettgehalt  von  1,61./  auf
1,  .—  sämtliche  Preise  für  das  Pfund  berechnet  —  erhöht  werden.

Durch  diese  Bekanntmachung  werden  die  Angaben  in  den  Verpflichtungsscheinen  in  der  oben
angegebenen  Weise  geändert,  so  daß  der  Absatz  zu  den  neuen  Preisen  vom  3.  Januar  morgens  ohne
besondere  Bekanntmachung  durch  den  Kriegsausschuß  oder  die  Margarinefabriken  erfolgt.

Berlin,  den  28.  Dezember  1915.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Freiherr  von  Stein.

2.  Milit  är  wesen.

Hierdurch  will  ich  der  privaten  Israelitischen  Lehrerbildungsanstalt  in  Würzburg  für  die  Dauer
des  Krieges  ausnahmsweise  die  Berechtigung  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  über  die  Befähigung  für
den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  mit  der  Maßgabe  verleihen,  daß  das  Zeugnis  denjenigen  ihrer
Abiturienten  ausgestellt  werden  darf,  die  die  Seminarentlassungsprüfung  (1.  Lehrerprüfung)  während
des  Krieges  abgelegt  haben  und  in  den  Heeresdienst  eingetreten  sind.  Auch  bezüglich  dieser  Berechtigung
  finden  die  Allerhöchsten  Erlasse  vom  22.  Juni  und  5.  Dezember  1915,  betreffend  die
Genehmigung  von  Ausnahmen  von  den  Vorschriften  des  §  90  der  Wehrordnung,  auf  das  vorbezeichnete
Seminar  Amwendung.

Berlin,  den  20.  Dezember  1915.

Der  Reichskanzler.
(Reichsamt  des  Innern.)
Im  Auftrage:  Lewald.

Verlin,  Carl  Oehmanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenseld,  Oofbuchdrucker.  in  Berlin.