Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierundvierzigster Jahrgang. 1916. (44)

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16. In Muster g ist 
a) auf S. 2 in Spalte 6, auf S. 3 in Spalte 25 und auf S. 4 unter d der Steuersatz 
„57 M in „70 M" zu ändern: 
b) im Kopfe der Spalten 22 bis 24 statt „Virginystengeln“ zu setzen „Virginiastengeln“; 
c) in den Spalten 22 bis 25 die Berechnung des Vergütungssatzes zu ändern in: 
40 x 142 + 8 x 123 + 50 x 74 + 10 x 2/3 x 74 
____________________________________________ = 100,00 M.                                                                                                                                                      108 
d) Auf S. 4 haben die Beträge künftig zu lauten 
in Spalte 3: 173, 93, 123, 13 v. H., 139, 48, 142, 123, 74, 40 v. H., 142, 
                           123, 74, 49; 
  "     "         4: 3423,65 326,25,  255,80, 62,60, 73,60, 122,60, 454,60, 638,30, 187,20, 
                           32,40, 121,95  16,10, 5715,05 ;  
   "     "        6: 7594,15  
   "     "      7: 326,25 191,85  73,60, 638,30, 121,95, 16,10, 1368,05. 
e) in der Fußbemerkung auf S. 4 ist statt „100 M“ zu setzen „123 M“. 
                                               Bestimmungen über die Tabakstatistik. 
17. In den Mustern 4 (Spalte 9, 13 und 15), 5 (Spalte 7), 6 (Spalte 4) ist statt „57 M": 
„70 M“, in den Mustern 5 (Spalte 8) und 6 (Spalte 5) ist statt „12 M“: „25 M  zu setzen. 
18. In Muster 4 ist 
a) in Spalte 38 statt „Erhobener“ zu setzen „Zu erhebender", 
b) Ziffer 9 der Anleitung zu ändern wie folgt: 
„ 9. In Abteilung III sind die Mengen nachzuweisen, die nach den Lagerbüchern für 
das 2., 3. und 4. Viertel des Rechnungsjahrs und für das 1. Viertel des folgenden 
Jahres zu versteuern waren, und der Abgabenbetrag, der für diese Mengen zu erheben war.“. 
19. In Muster 6 ist der letzte Satz von Ziffer 2 der Anleitung zu streichen. 
  
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