Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierundvierzigster Jahrgang. 1916. (44)

72. 
73. 
74. 
75. 
76. 
77. 
78. 
— 408 — 
Obsttrester, getrocknet.. ... .. ohne Sack 
mit Sack 
Zu 72: 
Der Preis gilt für Ware mit einem Trockengehalte von wenigstens 88 vom 
Hundert und einem Gehalt an Sand oder anderen erdigen Bestandteilen von 
höchstens 3 vom Hundert. Jeder fehlende Hundertteil Trockengehalt kommt 
mit 3,00 Jx, jeder Hundertteil mehr an Sand oder anderen erdigen Be- 
standteilen mit 2,00 N& in Abzug. 
Kleeheumehll.. , -y#vöohre Sack 
mit Sack 
Zu 73: 
Der Preis gilt für Ware, die nicht aröber als auf 3 mm gemahlen ist, und 
nicht mehr als 2 vom Hundert Sand oder andere erdige Bestandteile enthält. 
Jeder Hundertteil mehr an Sand oder anderen erdigen Bestandteilen kommt 
mit 2,900 & in Abzug. Bei Ware von gröberer Mahlung tritt ein ange- 
messener Preisabschlag ein. 
Kleehülsenn. .... L oOohne Sack 
mit Sack 
Strohmehl.. Ä& e houhure Sack 
" ·«' mit Sack 
Zu 75: 
Der Preis gilt für Ware mit einem Gehalte von 2 vom Hundert Sand oder 
anderen erdigen Bestandteilen. Jeder Hundertteil mehr an Sand oder 
anderen erdigen Bestandteilen kommt mit 0,80 J in Abzug. 
Futterrübenschnitzel und Futterrüben, getrocnet. ohne Sack 
. · mit Sack 
H. Hilfsstoffe. 
Torfstreu, straff gepreßt, in handelsüblicher Packung 
Zu 77: 
Der Preis gilt für Torfstreu, von welcher 10 000 kg mindestens 32 Kubik- 
meter Raummaß ausmachen. Für jeden vollen Kubikmeter mehr erfolgt ein 
Zuschlag von 0,75 für die Tonne, für jeden vollen Kubikmeter weniger 
ein Abzug von 1, 26 N:K für die Tonne. 
Torfmull, straff gepreßt, in handelsüblicher Packung 
Zu 78: 
Der Preis gilt für Ware mit 50 vom Hundert Trockengehalt. Jeder Hundert- 
teil Trockengehalt mehr oder weniger wird mit 1,00 & für 1000 kg in 
Ansatz gebracht. Der Preis darf 35,00 J&"(für 1000 ug nicht übersteigen. 
Zu 77 und 78: 
Bei Torfstreu und Torfmull, die nachweislich aus den oberbayerischen und 
den im württembergischen Donaukreise gelegenen Torfstreufabriken stammen, 
gilt an Stelle der unter Nr. 77 und 78 festgesetzten. Grundpreise ein Grund- 
preis von 30,00 &¾“ für die Tonne. 
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200),0 
230,00 
270),00 
295, 00 
50),00 
95,00 
80,00 
1100 
160,00 
205,00
	        
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