Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierundvierzigster Jahrgang. 1916. (44)

  
Zu 3. Ob ein Kapital in 
ausländischen oder inländi- 
chen Werten angelegt ist, 
macht keinen Unterschied; 
auch Aktien einer auslän- 
dischen Aktiengesellschaft ge- 
hören zum steuerbaren Ver- 
mögen. Ebenso ist es be- 
kunglos, ob das Kapital- 
vermögen selbst sich im In- 
land oder im Ausland be- 
findet. " 
Wertpapiere, die in Deutsch- 
land einen Börsenkurs haben, 
kind mit ihrem Kurswert, 
Torderungen) die in das 
chuldbuch einer öffentlichen 
Körperschaft eingetragen sind, 
mit dem Kurswert der ent- 
sprechenden Schuldverschrei- 
bungen der öffentlichen Kör- 
perschaft, Aktien ohne Börsen- 
kurs, Kuxe, Anteile an einer 
Bergwerksgesellschaft oder 
Anteile einer Gesellschaft mit 
beschränkter Haftung mit 
ihrem Verkaufswert, andere 
Kapitalforderungen mit ihrem 
Neunwert anzusetzen, sofern 
nicht besondere Umstände 
die Beranschlagung nach 
einem vom Nennwert ab- 
weichenden höheren oder ge- 
ringeren Werte begründen. 
ill der Steuerpflichtige 
von dem Werte seiner mit 
Dividendenschein gehandelten 
Wertpapiere einen Gewinn- 
betrag in Abzug bringen 
(# 34 Abs. 2 des Besitzsteuer- 
gesetzes), so hat er die Wert- 
papiere, für welche der Tb#g 
begehrt wird, nach Stückzah 
oder Nennbetrag und Gattung 
besonders zu bezeichnen. 
  
  
und Forderungen an ausländische Schuldner im Gesamtwert boBnn 
5,) Kapitalforderungen aus Anleihen oder Schuldver- 
487 
Übertraa 
  
Vermögenswert 
(siehe die Rand- 
bemerkung 1 auf Seite 1) 
  
  
Mark — 
  
Ubertrag... 
schreibungen deutscher oder nichtdeutscher Staaten, 
Gemeinden, anderer öffentlicher Verbände, Eisen- 
bahn= und Industrieobligationen, Pfandbriefe, 
hpotheken, Grundschuloforberungen, sonstige 
apitalforderungen jeder Art, insbesondere For- 
derungen aus Schuldverschreibungen, Wechseln, 
Darlehen, Kautionen, Hinterlegungsgelder, Ein- 
lagen bei Sparkassen und Banken, Abrech- 
nungs-- und Kontokurrentguthaben, ausgenommen 
Bank= und sonstige Guthaben, die zur Bestrei- 
tung der laufenden Ausgaben für drei Monate 
diern 
c) Aktien oder Anteilscheine, Kuxe, Geschäftsguthaben 
bei Genossenschaften, Geschäftsanteile und andere 
Gesellschaftseinlagen « 
d 
Bares Gelb, Banknoten und Kassenscheine (aus- 
genommen die aus den laufenden Jahresein- 
künften vorhandenen Bestände, soweit sie zur Be- 
streitung der laufenden Ausgaben für drei Mo- 
nate dienen), Gold und Silber in Barre 
Noch nicht fällige Ansprüche aus Lebens-, Kapi. 
tal- oder Rentenversicherungen, zu berechnen mit 
½ der Summe der bisher gezahlten Prämien 
— 
  
oder Kapitalbelträge oder mit dem Rückkaufswerte 
  
JZusammen ae . 
Mark 
  
Zusammen J. 
In dem bei 2 und 3 angegebenen Vermögen sind im Ausland befindliche Wertp apiere 
enthalten. 
II. Hiervon sind abzuziehen die Kapitalschulden, soweit sie nicht schon 
bei Berechnung des Betriebsvermögens zu l, 2A, B berücksichtigt sind. 
  
* II. Nicht abzugsfähig 
find Schulden, die zur Bestrei- 
tung der laufenden Haushal- 
tungskosten eingegangen sind 
(Haushaltungsschulden), sowie 
Schulden und Lasten, welche 
in wirtschaftlicher Beziehung 
zu nicht steuerbaren Vermö- 
genzteilen stehen (Bemerkung 
1* 1; 
auch Seite 1 Anmerkung 1. 
1 2A unb B); vgl. 
  
  
  
  
Name des Gläubigers Wohnort des Gläubigers 
Betrag 
  
a) 
b) 
2 
d) 
e) 
  
  
Mark 
  
Verbleibt (ohne III) ein Reinvermögen 0v 1 · 
  
-.Zufamm.«enj... 
  
88* 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.