Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierundvierzigster Jahrgang. 1916. (44)

  
Zu III. Genaue Auskunft 
über die nebenbezeichneten 
  
  
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.— 
III. An Renten und anderen wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen habe ich für mich und meine 
Ehefrau — hat d. von mir — uns — vertretene Steuerpflichtige — 
  
  
  
  
  
  
  
  
Zeitpunkt liegenden Eintritt der Steuerpflicht 
b) In dem vorstehend angegebenen Reinvermögen ist eine Kapitalabsindung von 
  
  
...... Jc 
Punkte ist erforderlich, da- . . 
. s· zu beziehen: zu entrichten (zu tragen): 
n ehteresn ader b.Gegenstand und Rechtsgrund des Anspruchs oder 8 
Lasten beurteil#t und ihr Ka- der Verpflichtung: -..............»................................. 
pitalwert vorschriftsmäßig be- 
rechnet werden kann. HH. 
Ansprüche auf Gehalt, Besol- 
dung, Remuneration u. ollilililie,.A...„„. El; 
bie dem Steuerpflichtigen. als 
kureld lür seine Urbeitstätig. Geldwert der einjährigen Hebung oder Leistung 
nem Falle hierher. Wegen (Last): sççMMarllkkkkkkk Mark 
der Abzugsfähigkeit der unter 
III fallenden Lasten vgl. die 
Bemerkung zu II. des Verpflichteten: 
Name und Wohnortttttt.. .. 
des Berechtigtetenn: 
Taß Monat, Jahr, seit welchem der Anspruch ober 
e Last bestehthh. JNJNJ,J————————————————————————————— 
Zeitpunkt oder Ereignis, mit dessen Eintritt der An- 
spruch oder die Last wegfällt:ccccrm# 
Falls die Dauer des Anspruchs oder der Last vom 
Leben einer oder mehrerer Personen abhängt, Angabe 1sss11 .. 
des Namens, der Wohnung sowie Tag, Monat und 
Jahr der Geburt dieser Personen: 
IV. a) In dem vorstehend angegebenen Reinvermögen ist Vermögen enthalten, das aus dem Nachlaß meine an 191. 
verstorbenen ru,u herrührt. Das Nachlaßvermögen betrug zur Zeit des Tobse 4., wovon auf mich entsallen 
sindo 4A. Das Vermögen des verstorbenen Ehegatten betrug zu Beginn des 1. Januar 1914 oder bei dem nach diesem 
..................... 4 enthalten, die als Entschädigung für 
den durch Körperverletzung herbeigeführten gänzlichen oder teilweisen Verlust der Erwerbsfähigkeit an 
von ddennr . .......· .................. gezahlt — noch zu zahlen — ist. 
V. Das Anfangsvermögen ist durch Wehrbeitrags-Veranlagungsbescheib — Feststellungsbescheib — de .. (Behörde, die den Bescheid erteilt 
hat, Nr. der Wehrbeitragsliste) festgestellt worden auf 
A.“) 
VI. Eine besondere Berechnung des steuerbaren Vermögens nach dem Stande bei Beginn des 1. Januar 1914 — bei dem nach diesem 
Zeitpunkt liegenden späteren Eintritt der Steuerpflict &rWWW — liegt bei""). 
VII. Ich und meine Ehe 
  
Zu a. Als Erwerb aus 
dem Nachlaß gilt auch die 
Abfindung für die Aus- 
schlagung einer Erbschaft oder 
eines Vermächtnisses. 
  
  
  
½) Wenn dem Steuerpflichtigen nicht mehr bekannt, ist der Ort 
*%% Für solche Steuerpflichtige, deren Vermögen bei der Wehrbeitragsveranlagung nicht rechtskräftig festgestellt oder 
Haben bei Beginn des Veranlagungszeitraums die abeugssähigen Schulden und 
steuerpflicht erst nach d 
Lasten den Gesamtwert 
Angabe des Sachverhalts. 
em 1. Januar 1914 eingetreten ist. 
« des Aktivvermögens überstiegen oder hat bei einem Endvermögen von nicht mehr als 15 000 4 
nicht mehr als 10 000 K betragen, so ist eine besondere Berechnung des Vermbgens nicht erforderlich, es genügt vielmehr eine bezügl 
Zu VII bis X nur für die Kriegsabgabe. 
a) durch Erbanfall, dur 
Weise aus dem Nachlaß eines Verstorbenen von Todes wegen erworben 
  
(Name, Stand, letzter Wohnort und letzte Wohnung sowie 
Todestag des Erblassers.) 
rau — der von mir — uns — vertretene Steuerpflichtige haben — hat — von dem für den 31. Dezember 1916 ange- 
gebenen Reinvermögen im Veranlagungszeitraum # 
Lehen-, Fideikommiß- oder Stammgutanfall, infolge Vermächtnisses oder auf andere 
  
Zusammien 
b) als Kapitalauszahlung aus einer Versicherung erhalten 
(Bezeichnung und Sitz der Gesellschaft.) 
Ugeben, an dem er zur Zeit der Wehrbeitragserklärung gewohnt hat. 
eren Besitz- 
as Ansangsv ermo#en. 
"
	        
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