Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierundvierzigster Jahrgang. 1916. (44)

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) durch Schenkung oder durch eine sonstige ohne entsprechende Gegenleistung erhaltene Zuwendung (Ver- 
  
  
  
Zuwendungen auf 
Gü## eines geseblichen An- mögensübergabe) im Einzelbetrage von wenigstens eintausend Mark erworben 
spruchs sind nicht zu berück- - . 
fichtig 
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............................................................................................................................................................................... M 
  
(Name, Stand, Wohnort und Wohnung des Schenkers.) 
Zusammen 4364 
4) aus der Veräußerung ausländischen Grund= und Betriebsvermögens oder sonstiger Gegenstände, die zu 
Beginn des Veranlagungszeitraums zum nichtsteuerbaren Vermögen gehört haben, erzielt 
  
............................................................. Jc 
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(Bezeichming und Verkaufspreis des ausländischen Grund- 
und Betriebsvermögens und der betreffenden Gegen- 
— stände sowie Name, Stand, Wohnort und Wohnung des 
Erwerbers.) 
Zusammhzbmen , 
e) nachstehende zum ausländischen Grund= oder Betriebsbermögen gehörig gewesene Gegenstände ins Inland 
  
  
verbracht 
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4 
M 
............................................................................................ J- 
(Bezeichnung und gemeiner Wert der betreffenden Gegenstände.) 
Zusammeen MA 
VIII. Ich und meine Ehefrau — der von mir — uns — vertretene Steuerpflichtige haben — hat — im Veranlagungszeitraum 
a) zu Schenkungen ober sonstigen Vermögensübergaben im Werte von mehr als eintausend Mark verwendet 
  
#u a. Zuwendungen, die 
auf Gumd eines eleblichen 
  
  
Anspruchs des Bedachten 
gemacht worden sind, bleiben. H#„.„..62#“,7„##7 
uUunberücksichtigt. 
« M 
................................................................................................................................. M 
4 
  
(Name, Stand, Wohnort und Wohnung des Bedachten 
sowie Betrag der Schenkungen oder Vermögensübergaben.)
	        
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