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Muster 6a
Besitzsteueramt .................... ............................· .. (Ausführungsbestimmungen g 28.)
Nr. der Kriegssteuerliste B.
Nr. des Kriegssteuersollbuchs.
ei allen Zahlungen und Eingaben anzugeben.
Endgültiger Kriegssteuerbescheid
für Gesellschaften und sonstige juristische Personen.
Auf Grund des Kriegssteuergesetzes vom 21. Juni 1916 wird die von Ihnen zu zahlende
Kriegsabgabe nach dem Gesamtergebnisse dreier Kriegsgeschäftsjahre af -, & endgültig
festgesetzt.
Der Festsetzung dieses Betrags liegt folgende Berechnung zu Grunde:
Da die vorläufig festgesetzte Kriegsabgabe niedriger — höher — als die endgültig festgesetzte
ist, so ist der Rest der Kriegsabgabe von —i *“ binnen 3 Monaten nach Zustellung
dIesesBescheIdsand......................·...........................·...·...............................«..................·.......................·............................·....................-
zu entrichten — so wird der zuviel gezahlte Betrag der Gesellschaft vodd.
.) in ékcrstattet.
Bei Entrichtung der Kriegsabgabe werden Schuldverschreibungen, Schuldbuchforderungen und
Schatzanweisungen der Kriegsanleihen des Deutschen Reichs an Zahlungs Statt angenommen. Fünf-
prozentige Schuldverschreibungen, Schuldbuchforderungen und Schatzanweisungen mit Zinsen vom
1. Juli 1917 ab werden zum Nennwert, vierundeinhalbprozentige Schatzanweisungen mit Zinsen vom
1. Juli 1917 ab zum Werte von 96,50 für je 100 Nennwert angenommen. Sind Zinsen für
einen nach dem 30. Juni 1917 liegenden Zeitraum bereits erhoben, so vermindert sich der Annahme-
wert um diesen Zinsenbetrag. Werden Wertpapiere mit Zinsen für einen vor dem 1. Juli 1917
liegenden Zeitraum übergeben, oder werden Schuldbuchforderungen mit Zinsen für einen vor dem
1. Juli 1917 liegenden Zeitraum auf das Konto der Reichskasse übertragen, so erhöht sich der An-
nahmewert um diese Zinsen. Wer bei Entrichtung der Kriegsabgabe Schuldverschreibungen oder
Schatzanweisungen der Kriegsanleihen des Deutschen Reichs hingeben will, hat die Stücke nebst den
dazugehörigen Zinsscheinen und Zinserneuerungsscheinen d. .s
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mit dem Ersuchen um Festsetzung des Annahmewerts der Wertpapiere und um Zustellung einer Be-
*) Das Nichtzutreffende ist zu streichen.
*7) Bezeichnung der in Betracht kommenden Annahmestellen.
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