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Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamt des Innern.
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Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen zum Jahrespreise von 8 M
Berlin, Freitag, den 24. März 1916. Nr. 12.
Inhalt: 1. Handels= und Gewerbewesen: Festsetzung ordnung für elektrische Meßgeräte über die Beglaubigung
von Einheitspreisen für zuckerhaltige Futtermittel und von Zählern
Zuschläge dazu... ... ... Seite 57 3. Zoll- und Steuerwesen Veränderungen in dem Stande und den
Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen
2. Maß= und Gewichtswesen: Zusatz zum § 6 der Prüf-
1. Handels= und Geéwerbewesen.
Bekanntmachung,
betreffend Festsetzung von Einheitspreisen für zuckerhaltige Futtermittel und Zuschläge dazu,
vom 21. März 1916.
Auf Grund des § 8 der Bekanntmachung über zuckerhaltige Futtermittel vom 25. September
1915 Reichs-Gesetzbl S. 614) bestimme ich:
§1.
Für die Abgabe zuckerhaltiger Futtermittel durch die Bezugsvereinigung der deutschen Land-
wirte G. m. b. H. gelten bei Bestellungen auf pünktliche Lieferung vom 20. März 1916 bis
19. April 1916 einschließlich die nachstehenden Einheits preise für je 50 kg:
Rohzucker-Erstprodukt, . . .ohneSack 12,50M
. ...«..-.....·.".mit- 13,00M -
Rohzucker-Nachprodukt .. .ohne - 11,50M -
. ....mit 12,00 M
Trockensvhnitzel ohne - 8,00
mit - 9,75 -
Zuckerschnitzl nach dem Steffer'schen Brühverfahren ohne Sack 9,50 -
..mit 11,25
Melasse-Trockenschnitzel .·....ohne- 8,00 -
· .......,.-.-.mit --9,75
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