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Ausgenommen sind Verurteilungen wegen Vergehen, „bei denen der Rückfall nicht
mit besonderer Strafe bedroht ist, sofern nur auf Verweis oder Geldstrafe nicht über
fünfzig Mark allein oder in Verbindung mit Nebenstrafen erkannt ist.
Ferner sind ausgenommen alle Verurteilungen:
. in den auf Privatklage verhandelten Sachen,
. in Forst= und Feldrügesachen, -
wegen Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften über Erhebung öffentlicher Abgaben
und Gefälle,
wegen der militärischen Verbrechen oder Vergehen wider die 88 62 bis 68, 79, 80,
84 bis 90, 92 bis 95, 101 bis 104, 112 bis 120, 132, 139, 141 bis 144, 146,
147, 150 bis 152 des Militärstrafgesetzbuchs vom 20. Juni 1872.
II. Im § 11a Abs. 1 werden die Worte: „wegen einer in das Register aufsgenommenen Strafe“
durch die Worte: „wegen einer Strafe, die in das Register aufgenommen oder nach § 2 Abs. 2 von
der Aufnahme in das Register ausgenommen ist“ ersetzt.
# III. In dem durch die Verordnung vom 9. Juli 1896 eingeführten Formular A erhält die
Anmerkung ) folgende Fassung:
“) Unberücksichtigt bleiben Verurteilungen wegen Vergehen, bei denen der Rückfall nicht mit
besonderer Strafe bedroht ist, sofern nur auf Verweis oder Geldstrafe nicht über fünfzig Mark allein
oder in Verbindung mit Nebenstrafen erkannt ist, ferner Verurteilungen in Privatklagesachen, in Forst-
und Feldrügesachen, wegen Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften über Erhebung öffentlicher Abgaben
und Gefälle und wegen der in der Verordnung des Bundesrats vom 16. Juni 1882 & 2 Nr. 4 bezeichneten
militärischen Verbrechen und Vergehen.
Die noch vorhandenen Formulare 4 der bisherigen Fassung können aufgebraucht werden.
Berlin, den 6. September 1917. ,
END-
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Delbrück.
3. Zoll= und Steuer wesen.
Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen.
Königreich Preußen.
Für die Dauer des Krieges geschlossen:
die Zollämter 1 Haynau und Lüben im Bezirke des Hauptzollamts Liegnitz unter Uber-
tragung ihrer Geschäfte auf dieses Hauptamt- das Zollamt II Ober Schmiedeberg im Bezirke des
Hauptzollamts Liebau i. Schl. unter Ubertragung seiner Geschäfte auf das Zollamt II Schmiedeberg i. Schl.
Erteilt: «
dem Zollamt II Calau im Bezirke des Hauptzollamts Lübben die Befugnis zur Erledigung
von Tabakbegleitscheinen II: #
dem Zollamt ! Oranienburg im Bezirke des Hauptzollamts Potsdam die Befugnis zur Er-
ledigung von Zollbegleitscheinen I über Schwefelsäure, die im Eisenbahnverkehre für die Chemische
Fabrik Germania G. m. b. H. in Oranienburg eingeht, und zur Erledigung von Begleitzetteln über
dieselbe Ware für die gleiche Firma; -
dem Zollamt 1 Wolmirstedt im Bezirke des Hauptzollamts Magdeburg Kauphof die Befugnis
zur Ausfertigung von Begleitscheinen 1 über inländisches Salz. «