Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfundvierzigster Jahrgang. 1917. (45)

Zentralblatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
Reichsamt des Innern. 
— — 
  
  
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XIV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 26. Oktober 1917. Nr. 33. 
1 4 . 
Inhalt: 1. Handels= und Gewerbewesen: Bekannt= 6 istik: B über die Durchführ der 
wachung zur Ausführung der Verordnung 4ber ben 2. Steasstit, nelamtwachung züben gi i mrchführung 355 
Seite 
Verkehr mit Zuker 
  
1. Handels= und Gewerbewesen. 
Bekanntmachung 
zur Ausführung der Verordmug über den Verkehr mit Zucker. Vom 23. Oktober 1917. 
Auf Grund der Verordnung über den Verkehr mit Zucker vom 17. Oktober 1917 (Reichs- 
Gesetzbl. S. 914) und der Ausführungsbestimmungen vom 18. Oktober 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 924) 
wird bestimmt: . 
81. 
ür die Lieferung von Rohzucker aus den einzelnen rübenverarbeitenden Fabriken gelten die 
in der Anlage 1aufgeführten Preise frei Verladestelle der Fabrik. E 
Für Rohzucker, der in den in der Anlage 2 aufgeführten Orten außerhalb des Standorts — . 
der herstellenden Fabrik eingelagert ist, gelten die dort aufgeführten Preise frei Verladestelle dse 
Lagerorts. 
2. 
Für die Lieferung von gemahlenem Melis aus den einzelnen Verbrauchszuckerfabriken gelten 
die in der Anlage 3 Spalte 1 aufgeführten Preise bei Lieferung ab Verladestelle der Fabrik. – 
Für die Lieferung von gemahlenem Melis, der von der Reichszuckerstelle gemäß §§ 12, 13 
der Ausführungsbestimmungen vom 18. Oktober 1917 für Kommunalverbände überwiesen wird, 
gelten gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 der Ausführungsbestimmungen die in der Anlage 3 Spalte 2 auf- 
geführten Preise. 
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