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3. Allgemeine Verwaltungssachen.
Bekanntmachung.
Im Verfolg des Allerhöchsten Erlasses über die Errichtung des Reichswirtschaftsamts vom
21. Oktober 1917 bestimme ich wegen der Verteilung der Geschäfte auf das Reichsamt des Innern und
das Reichswirtschaftsamt, was folgt:
I. Im Geschäftskreis des Reichsamts des Innern verbleiben die Verfassungsangelegenheiten,
die auf den Bundesrat, den Reichstag und die Reichstagswahlen bezüglichen Geschäfte, die allgemeinen
Angelegenheiten der Reichsbehörden und der Reichsbeamten, die Staatsangehörigkeits-, Freizügigkeits-
und Ausweisungssachen, das Auswanderungswesen, die Militär-, Marine= und Schulangelegenheiten,
insbesondere Kriegszustand, Mobilmachung, Demobilmachung mit Ausschluß der wirtschaftlichen Fragen,
Familienunterstützungen, Aufwandsentschädigungen, Kriegsschäden im Reichsgebiete, mit Ausnahme
derjenigen der Seeschiffahrt, Verwaltung der besetzten Gebiete, Reichsentschädigungskommission, das
Armenwesen, die allgemeinen Polizeiangelegenheiten, insbesondere auf dem Gebiete des Vereins= und
Presserechts, des Paßwesens sowie des Verkehrs mit Kraft= und Luftfahrzeugen, die Doppelsteuersachen,
die Bearbeitung von wissenschaftlichen und künstlerischen Angelegenheiten, das Luftfahrwesen, die Prüfung
der Handfeuerwassen, die Bauverwaltung, das Medizinal= und Veterinärwesen sowie endlich diejenigen
Reichsangelegenheiten, deren Bearbeitung nicht anderen Abteilungen und Behörden übertragen ist.
Demgemäß gehören zum Geschäftsbereiche des Reichsamts des Innern:
Zentraldirektion der Monumenta Germaniae historica,
Reichskommissare für das Auswanderungswesen,
Reichs-Schulkommission,
. Bundesamt für das Heimatwesen,
4Entscheidende Disziplinarbehörden,
Gesundheitsamt, "
Reichskommissar für die Typhusbekämpfung im Südwesten des Reichs,
Physikalisch-Technische Reichsanstalt, · «
die Zivilverwaltungen bei den Generalgouvernements in Brüssel und Warschau,
die Reichsentschädigungskommission,
der Reichskommissar zur Erörterung von Gewalttätigkeiten gegen deutsche Zivilpersonen
in Feindesland,
. der Reichsausschuß und die Reichskommissariate für die Feststellung der Kriegsschäden
im Reichsgebiete.
II. Zum Geschäftsbereiche des Reichswirtschaftsamts gehören diejenigen Angelegenheiten, welche
auf die Fürsorge für die arbeitenden Klassen (Kranken-, Unfall-, Invaliden= und Hinterbliebenen-
versicherung, Arbeiterschutz, Sonntagsruhe usw.), auf Wohlfahrtseinrichtungen, die Versicherung der
Angestellten, die Verhältnisse des Arbeitsmarkts und sonstige Fragen der Sozialpolitik sich beziehen,
die wirtschaftliche Seite der Mobilmachung und Demobilmachung, die gewerblichen Angelegenheiten
einschließlich des Versicherungswesens, das Genossenschafts= und Hypothekenbankwesen, die Wohnungs-
fürsorgeangelegenheiten, die See= und Binnenschiffahrt einschließlich der Postdampferverbindungen und
der Verwaltung des Kaiser Wilhelm-Kanals sowie der Kriegsschäden der Seeschiffahrt, die See= und
Binnenfischerei, das Mas.= und Gewichtswesen, die land= und sorstwirtschaftliche Biologie, die Handels-
politik und die sonstigen Handelssachen, insbesondere die Handelsverträge, die wirtschaftlichen Fragen
der Landwirtschaft und der Industrie, die wirtschaftlichen Kriegsmaßnahmen einschließlich der Ver-
geltungsmaßnahmen, die wirtschaftliche Seite des Zoll= und Steuerwesens, das Ausstellungswesen und
die die Produktionsverhältnisse des In= und Auslandes betreffenden Angelegenheiten, die allgemeine
Statistik, die Statistik des Warenverkehrs mit dem Ausland, das Bank= und Börsenwesen.
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