Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfundvierzigster Jahrgang. 1917. (45)

468 Lehranstalten im Ausland. 
Lehranstalten im Ausland.= 
Antwerpen: “* -. den Allgemeinen Deutschen Schule unter Leitung des Direktors Dr. Bernhard 
aster, 
Barcelona: Realschule des deutschen Schulvereins unter einstweiliger Leitung des Direktors Dr. Ernst Jockers,) 
Belgrano: Deutsche höhere Knabenschule — Roealschule — unter Leitung des Direktors Dr. R. Gabert, 
Brüssel: Nealgymnasiun bern serihsen Schulvereins unter Leitung des Direktors Dr. Karl Friedrich Wilhelm 
ohmeyer, 
Buenos Aires: Germaniaschule (Realschule) der evangelischen Gemeinde unter Leitung des Direktors 
Dr. Willy Ruge, 
Bukarest: Deutsche Oberrealschule der evangelischen Gemeinde und höhere Handelsschule unter einstweiliger 
Leitung des Direktors Dr. Alfred Bernhard, ) 
Constantinopel: Oberrealschule der deutschen Schulgemeinde unter Leitung des Direktors Dr. Tominski,“) 
Concepcion (Chile): Deutsche Schule (Realschule) unter einstweiliger Leitung des Dr. Rudolf Reinhard,) 
Davos-Platz: Schulsanatorium Fridericianum (Gymnasium und Oberrealschule) unter den Leitern Dr. Bach 
und Rüdiger, !) 
Genua: Realschule der deutschen Schulgemeinde (zur Zeit geschlossen), 
Madrid: Realschule der deutschen Schulgemeinde unter Leitung des Direktors Wilhelm Schmidt (im Felde, 
vertreten durch den Oberlehrer Dr. Adolf Poschmann), 
Mailand: Internationale Schule protestantischer Familien (Realschule), zur Zeit geschlossen, 
Mexico: Schule der Deutschen Kolonie (Realschule) unter Leitung des Direktors Dobroschke, 
Rom: Reformrealprogymnasium des Deutschen Schulvereins (zur Zeit geschlossen). 
Berlin, den 5. Dezember 1917. « 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Lewald. 
) Die Anstalten — abgesehen von den vier Vollanftalten in Antwerpen, Brüssel, Bukarest und Constantinopel 
(vergl. Anmerkung 1) — dürfen Befähigungszeugnisse nur auf Grund des Bestehens einer unter Leitung eines Reichs- 
kommissars abgehalienen Prüfung ausstellen, sofern für diese die Prüfungsordnung von Aufsichts wegen genehmigt ist. 
Befreiungen von der mündlichen Prüfung oder einzelnen Teilen derselben lind unstatthaft. 
1) Das Besähigungszeugnis kann ohne Abhaltung einer förmlichen Schlußprüfung auf Grund einjährigen erfolg- 
reichen Besuchs der Untersekunda (Versetzung nach Obersekunda) erte'lt werden. 
) Mit rückwirkender Geltung von der im Dezember 1914 abgehaltenen Schlußprüfung einschließlich ab. 
  
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag, Berlin W. 8. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld, Hofbuchdrucker. in Berlin.
	        
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