Zentralblatt
Deutsche Reich.
Reichsamt des Imnern.
——–— —
Zu beztehen durch alle Postanstalten und Huchhandlungen zum Jahrespreise von 8..
Elnzelne Nummern werden mit 20 Df. für leden achtseitigen Druckbogen berechnet.
n
XIV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 2. Februar 1917. Nr. 5.
I
Inhalt: 1. Konsulatwesen: Ermächtigung zut Vornahme
3. Statistik: 2 Bekanntmachung über die weitere Bearbeitung
62
4 der Volksgählung vom 1. Dezember 1916
von Zivilstandshandlungen e 61 4. Medizinal- unt Veterinürwesen: Anrechnung des
2. Handels= und Gewetbewesen: velanutmach zur Kriegsdienstes auf die Ausbildungszeit der Stunieren=
Ausführung der Verordnung über den Vertehr mit den der Medizin, der Zahnheillunde 2 der Tierheillunde
Zucker im Betriebsjahr 1016/17 61 und der Pharmazie
1l
1. Konfulatwesen.
Dem bei dem Kaiserlichen Generalkonsulat in Jerusalem beschäftigten Dragoman Dr. Ziemke ist
auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom
6. Februar 1875 die Ermächtigung erteilt worden, in Vertretung des Kaiserlichen Generalkonsuls
bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen einschließlich der unter
deutschem Schutze befindlichen Schweizer vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle
von solchen zu beurkunden.
2. Handels= und Gewerbewesen.
— — —
Bekanntmachung
zur Ausführung der Verordnung über den Verkehr mit Zucker im Betriebsjahr 1916/17.
Auf Grund der Verordnung über den Vertehr mit Zucker im Betriebsjahr 1916, 17 vom
14. September 1916 (Reichs-Gesetbl. S. 1032), der Ausführungsbestimmungen hierzu vom 27. Sep-
tember 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 1085) und des § 1 der Bekanntmachung über die Errichtung eines
Kriegsernährungsamts vom 22. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 402) wird bestimmt::
11