Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

Steuerhebestelle Muster 1. 
(Farbebierordnung § 6) 
Farbebierbuch 
der Farbebierbrauerei 
zu 
für das Viertel des Rechnungsjahrs 19. 
Auleitung zum Gebrauch. 
Für jede Farbebiersorte ist eine besondere Abteilung anzulegen. 
Die Spalten 1 bis 4 sind auszufüllen, sobald das Farbebier in die Versandgefäße gefüllt ist. 
. Bei der Abgabe von Farbebier an Brauereien sind die Spalten 5 bis 9 auszufüllen. Gleichzeitig ist die 
vorgeschriebene Anmeldung nach Muster II der Hebestelle zu erstatten. 
Wird Farbebier ausgeführt, so ist in Spalte 9 die Nummer der Ausfuhrammeldung anzugeben. 
.Am letzten Tage des Vierteljahrs sind die Spalten 3 und 8 aufzurechnen, das Buch abzuschließen und binnen drei 
Tagen an die Hebestelle einzusenden. 
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