— 1017 —
« Anlage D.
(Ausf. Best. & 104)
Aunleitung zur Fedtstellung des Stammwürzegehalts
beim Viere.
Die Untersuchung zur Berechnung des Stammwürzegehalts erstreckt sich auf die Ermittlung
der Zuckerspindelanzeigen vor und nach dem Entgeisten des Bieres. Hieraus wird der Stammwürze-
gehalt berechnet. Die bei der Untersuchung zu benntzenden Zuckerspindeln und Meßkolben müssen
geeicht sein.
1. Spindelung vor dem Entgeisten.
(1) 0,6 Liter Bier werden von ihrem Kohlensäuregehalte durch dreimaliges kräftiges Schütteln in
halbgefüllter Flasche möglichst befreit und nach jedem Schütteln durch Umgießen in ein anderes Gefäß
mit Luft in Berührung gebracht. Soweit nötig, ist die Probe schließlich durch ein doppeltes Falten-
filter von Papier zu filtrieren.
(2) An diese Vorbereitung der Probe muß die Spindelung unmittelbar angeschlossen werden.
Hierzu wird die Probe zunächst mit Hilfe eines Wärmemessers auf tunlichst genau 20° C gebracht,
keinesfalls darf sie während der Untersuchung weniger als 157 C oder mehr als 25° C Wärme haben.
Als Spindeln dienen Zuckerspindeln mit einer Teilung nach 0,1 Gewichtsteilen im Hundert, die 0 bis
13,5 Gewichtsteile im Hundert umfaßt. Der Abstand der Teilstriche soll annähernd 1,1 mm betragen.
Das benutzte Standglas soll eine lichte Weite von 38 bis 40 mm haben.
(6) Hinsichtlich der Spindelungen ist folgendes zu beachten (vgl. Alkoholermittlungs-Ordnung § 119:
(4) Das sorgfältig gereinigte Gerät (Zuckerspindel) wird oben an der Kuppe der Spindel angefaßt
und langsam in die Flüssigkeit eingesenkt.
(5) Die Zuckerspindelangabe wird an derjenigen Linie abgelesen, in welcher der Flüssigkeitsspiegel
die Spindel schneidet. Bei stark gefärbten Bieren ist es nicht möglich, die Ablesungslinie am Flüssig-
keitsspiegel von unten her zu erkennen. Man muß deswegen von oben her an derjenigen Stelle
ablesen, an welcher der Flüssigkeitswulst an der Spindel aufzuhören scheint. Die so abgelesene Angabe
ist um 0,1 Hundertteile zu erhöhen. Die Zuckerspindelanzeige des entkohlensäuerten Bieres gibt den
scheinbaren Extrakt (Es) des Bieres an.
2. Spindelung der Probe nach dem Entgeisten.
Man mißt in einem Meßkolben genau 500 cem Bier ab, bringt es unter vorsichtigem Nach-
spülen mit etwa 2910 cem Wasser in eine flache Porzellanschale und dampft es bei etwa 60 bis 65° C
mit ganz kleiner Flamme auf die Hälfte bis ein Drittel ein. Kochen des Bieres ist hierbei zu ver-
meiden, um ein Ausscheiden der Eiweißkörper zu verhüten. Man läßt dann das Bier auf Zimmer-
wärme erkalten, bringt den Inhalt der Schale unter Nachspülen in den Meßkolben zurück und füllt
mit destilliertem Wasser wieder auf das ursprüngliche Raummaß von genau 500 cem auf. Man
20“