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Zentralblatt
Deutsche Reich.
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Reichsamt des Innern.
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In bertehen durch allo Vostanstalten urrd Huchhandlungen nnn VYahrespreise von 8 .
Eimelne Rummern werden mit 20 Df. für jeden achtseitigen Druckbogen berechnet.
XLVI. den 20. September 1918. Nr. 37.
Inhalt: 1. Konsulatwesen: Ermächtigung zur Vermn 4. Militärwesen: Zweiter Nach
. htrag zu dem Gesamtver-
von Zivilstandshandlungen Seite 1033 zeichnisse der zur Anstellung von Militäranwärtern u
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1. Kon sulatweseen.
Dem Verweser des Kaiserlichen Vizekonsulats in Samsun Konsul Hesse ist auf Grund des § 1
des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den
Amtsbezirk des Vizekonsulats und für die Dauer seiner Geschäftsführung die Ermächtigung erteilt
worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen einschließlich der
unter deutschem Schutze befindlichen Schweizer vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbe-
fälle von solchen zu beurkunden.